David Eugen · Ständerat · 2002-09-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ausgangspunkt dieses Abzuges muss nach unserer Überzeugung die sachliche Überlegung sein, wie hoch heute die Kinderkosten durchschnittlich sind. Darüber hat es im Jahre 1997 eine Erhebung gegeben. Für das Jahr 1997 wurden die durchschnittlichen direkten Kinderkosten in der Schweiz in einer Erhebung auf 1100 Franken pro Monat und Kind beziffert. Dieser Betrag ist unbestritten und muss hier den Ausgangspunkt der Überlegungen bilden. Das heisst, pro Jahr liegen die Kinderkosten pro Kind im Bereich von 13 000 Franken. Der Bundesrat hat sich bei der Festlegung des Kinderkostenabzuges der Expertenkommission angeschlossen. Diese argumentierte, es dürften nicht sämtliche direkten Kinderkosten zum Abzug gebracht werden, sondern es sollte grundsätzlich nur das Existenzminimum im Bereich der Kinderkosten steuerlich abzugsfähig sein. Die Minderheit I findet diese Betrachtungsweise falsch.
Wir sind der Überzeugung, dass wir Eheverhältnisse mit Kindern und Eheverhältnisse ohne Kinder bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vergleichen müssen. Wir wollen nicht, dass Ehepaare, die Kinder haben und sie aufziehen, bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steuerlich schlechter gestellt sind als Ehepaare ohne Kinder. Nach unserer Überzeugung muss hier mindestens der Gleichstand erreicht werden, wenn man nicht Familien steuerlich bestrafen will, weil sie Kinder haben. Heute ist es im hohen Umfange der Fall, dass Familien mit Kindern steuerlich bestraft werden. Wir wollen nicht, dass man jetzt Familien mit Kindern steuerlich quasi fördert, aber wir wollen, dass sie zumindest nicht mehr bestraft, sondern gleich belastet werden. Das führt dazu, dass man bezüglich der Kinderkosten nicht einfach das Existenzminimum einsetzen kann, sondern man muss sich an den durchschnittlichen effektiven Kinderkosten orientieren. Wenn wir jetzt den Betrag von 10 000 Franken nehmen, liegen wir immer noch erheblich unter den heutigen effektiven Kinderkosten einer Familie, denn man muss sehen, dass die Erhebung 1997 stattgefunden hat und dass wir jetzt das Jahr 2002 schreiben.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bezüglich des Abzuges bei Absatz 1 Buchstabe b der Minderheit I zu folgen.
Ebenso bitte ich Sie, der Minderheit I bezüglich der Ausbildungskosten zu folgen. Es ist bekannt - jedermann weiss das -, dass Kinder ab dem 16. bis zum 25. Altersjahr die Schulen besuchen: Sie besuchen Fachhochschulen, weiterführende Schulen und Universitäten. Das bringt zusätzliche Kosten mit sich, insbesondere in den Bereichen Unterkunft und Verpflegung, aber auch bei den zusätzlich anfallenden Fahrkosten, die es nicht gibt, wenn das Kind in dieser Phase noch zu Hause lebt. Um diesen erhöhten Kinderkosten in dieser Phase zwischen dem 16. und 25. Altersjahr Rechnung zu tragen, möchten wir deshalb die Ausbildungskosten ab dem 16. Altersjahr bis maximal zum 25. Altersjahr zusätzlich mit 2700 Franken berücksichtigen. Sie wissen, dass die Eltern für die Kinder bis zum 25. Altersjahr mit unterhaltspflichtig sind.
Ich möchte noch ein Wort sagen zu der Argumentation, die vorhin vom Herrn Bundespräsidenten und vom Herrn Kommissionspräsidenten bezüglich der Krankenversicherungsprämien ins Spiel gebracht wurde: Ich denke, es ist nicht richtig, wenn wir jetzt so vorgehen. Wir sagen, wir kürzen die Kinderabzüge bei den Steuern, damit wir nachher wieder Geld über die Kinderprämien verteilen können. Das finde ich einen ganz falschen Weg. Wir wollen hier jetzt die Familien bezüglich ihrer echten Kosten steuerlich entlasten. Ob und inwiefern aber dann Krankenversicherung und Kinderprämien verbilligt werden und an welche Gruppen insbesondere diese Beträge dann zu zahlen sind, ist für mich eine ganz andere Frage, die dann entschieden werden muss. Ich finde es falsch, solche Überlegungen über Subventionstatbestände hier in der Diskussion um die langfristig angelegten Steuern - das gilt nachher für viele Jahre - einzuführen und den Entscheid, ob man jetzt die Kinderabzüge gemäss den effektiven Kinderkosten festsetzt oder eben reduziert, davon abhängig zu machen, wie man woanders Subventionen verteilen möchte.
Ich beantrage Ihnen hier, die Beträge so festzusetzen, wie sie im Nationalrat beschlossen worden sind, und wie sie aufgrund der effektiven Lasten, die die Familien zu tragen haben, eben sind.