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Wettstein Felix · Nationalrat · 2020-09-14

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2020-09-14

Wortprotokoll

In diesem Block zu den Artikeln 1 bis 7a, die wir nun diskutieren, gibt es einige Möglichkeiten, die Legislaturplanung nun doch noch in Richtung der entscheidenden Herausforderungen zu verbessern. Gleich der Auftaktsatz von Artikel 1 bietet die Chance, die nächsten Jahre unter das Leitmotiv der nachhaltigen Entwicklung zu stellen und sich ausdrücklich auf die Agenda 2030 zu beziehen. Wir beantragen Ihnen die Zustimmung zu den Anträgen der Minderheit I (Wettstein) und der Minderheit II (Nussbaumer). In dem ergänzten Titel des 2. Abschnitts setzt die Mehrheit der Legislaturplanungskommission immerhin schon ein klares Zeichen zugunsten von nachhaltiger Entwicklung, was wir natürlich unterstützen. Auch die mittelfristige Planung des Bundeshaushaltes sollte entschlossener als bisher auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein, und dies über das Jahr 2023 hinaus. Wir befürworten daher die beiden Minderheiten Widmer Céline zu Artikel 2, zur Formulierung von Ziel 1 sowie für die Massnahme 1bis, Investitionsplanung mit dem Zeithorizont bis 2031.

In der ersten von drei politischen Leitlinien betont der Bundesrat die Chancen der Digitalisierung. Das unterstützen wir Grünen. Allerdings kann dank Digitalisierung nicht nur die Effizienz zunehmen, sondern auch die Qualität, namentlich jene des schonenden Ressourceneinsatzes. Mit dem Anwachsen der digitalen Prozesse erhöht sich bekanntlich die Nachfrage nach elektrischer Energie, um die Geräte in Betrieb zu nehmen, Daten zu transferieren, zu speichern und um Geräte und Rechenzentren auf vernünftigen Betriebstemperaturen zu halten.

Es braucht darum im Bereich der Massnahmen eine wichtige Ergänzung, welche die Minderheit Ryser bei Artikel 3 mit Ziffer 7bis eingereicht hat: Der Bund soll eine Strategie zur digitalen Nachhaltigkeit erarbeiten. Er soll aufzeigen, wie die Digitalisierung innerhalb der Bundesverwaltung ressourcenschonend umgesetzt werden kann. Es sollen alle Stoffe entlang der Wertschöpfungskette sowie der Energieverbrauch untersucht werden wie auch der Ressourcenbedarf während der Produktion der Geräte, der Energieverbrauch im Betrieb, die Möglichkeiten zum Recycling der Geräte oder der Energiebedarf verschiedener Produktionen. Dank der Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit der Uni Bern haben wir die Fachkompetenz auf diesem Gebiet im eigenen Land. Mit einer Strategie Digitale Nachhaltigkeit sollen auch die Umweltauswirkungen der Digitalisierung an sich aufgearbeitet und aufgezeigt werden. Wir wollen wissen, wie die Bundesverwaltung unter Berücksichtigung der ökologischen Auswirkungen effiziente und digitale Dienstleistungen anbieten kann.

Mit ihrem Finanzplatz hat die Schweiz den mit Abstand grössten Hebel zur Bewältigung der Klimakrise und zum weltweiten Schutz der Lebensgrundlagen. Die Chancen, diese Einflussmöglichkeiten angemessen zu berücksichtigen und die politischen Rahmenbedingungen richtig festzulegen, bietet Ziel 3 in Artikel 4. Die Zielformulierung selbst ruft nach einer zeitgemässen Ergänzung, nämlich der Ausrichtung auf Kreislaufwirtschaft, was wir mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag Badertscher erreichen. Präzisieren können wir dieses Ziel durch die beiden Minderheitsanträge Wettstein zugunsten der Massnahmen in den Ziffern 12quater und 12quinquies. Der Bund soll einen Aktionsplan zur Unterstützung des Finanzplatzes beim Ausstieg aus den Investitionen in fossile Brennstoffe ausarbeiten. Die Debatte von letzter Woche zum CO2-Gesetz hat gezeigt, dass hier Nachholbedarf besteht, weil das Gesetz, das wir zum Schluss dieser Session vermutlich verabschieden werden, genau zu diesem wirkungsvollsten Schweizer Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise noch keine Antwort bietet.

Einen weiteren entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes kann der Bildungssektor leisten. Wir begrüssen in der Formulierung von Ziel 5, d. h. beim Auftakt zu Artikel 6, die Ergänzung der Kommissionsmehrheit, nämlich dass Chancengleichheit in Bildung, Forschung und Innovation bisher alles andere als genügend verwirklicht ist. Zudem braucht es weitere Massnahmen, um Ziel 5 gerecht zu werden. Aus Sicht der Grünen ist namentlich Ziffer 19quater sehr zentral: Auf allen Stufen des Bildungswesens brauchen wir die entsprechenden Programme und die Förderung von Kompetenzen, um den Anforderungen gerecht zu werden, damit die Energiewende gelingt und nachhaltige Entwicklung in ihrer Gesamtsicht verstanden wird.

Der Bund hat den stärksten Einfluss in den Bereichen Berufsbildung sowie Weiterbildung im Erwachsenenalter. Der Minderheitsantrag Python ist zu unterstützen, damit die ergänzende Massnahme in Ziffer 19quater in die Legislaturplanung aufgenommen wird. Berufs- und Erwachsenenbildung sind auch aus sozialpolitischen Gründen herausgefordert. In seiner Botschaft erinnert der Bundesrat daran, dass der Anteil der ständigen Wohnbevölkerung im Alter zwischen 25 und 64 Jahren, die über keinen nachobligatorischen Ausbildungsabschluss verfügt, immer noch bei nahezu 12 Prozent liegt. An anderer Stelle belegt der Bundesrat, dass Personen ohne nachobligatorische Schulbildung weit häufiger von Armut betroffen sind als der Durchschnitt und dass der Anteil der Privathaushalte, die von Einkommensarmut betroffen sind, seit 2014 am Steigen ist. Das muss Anlass zum Handeln sein. Darum stelle ich mit meiner Minderheit in Artikel 6 den Antrag auf eine weitere Massnahme. [PAGE 1449]

Bei Artikel 7 schliesslich haben wir den Minderheitsantrag Ryser zurückgezogen. Wir unterstützen das zusätzliche Ziel 6a gemäss Minderheitsantrag Funiciello zu Artikel 7a mit den beiden Massnahmen zur Aufwertung und sozialen Absicherung von unbezahlter Arbeit.