Müller Leo · Nationalrat · 2020-09-14
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-14
Wortprotokoll
Im Ziel 1 wird die Finanzpolitik definiert, und hier geht es um die Gestaltung eines ausgeglichenen Bundeshaushalts und um eine stabile Finanzordnung. Die Minderheit Widmer Céline will nur die Einnahmenseite im Ziel festschreiben. Das greift zu kurz. Für die Gestaltung eines ausgeglichenen Haushalts sind beide Seiten der Buchhaltung zu betrachten. Eine Definition, wonach die Ausgeglichenheit der Rechnung nur über die Einnahmen erreicht werden soll, kann die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP nicht mittragen.
Die Mehrheit der Legislaturplanungskommission beantragt zudem bei Artikel 2 die Ergänzung mit den Ziffern 2bis, 2ter und 2quater. Wichtig ist, dass der Bundesrat dem Parlament möglichst bald einen Bericht vorlegt, in dem er aufzeigt, wie die Corona-Schulden getilgt und bewältigt werden können. Zudem will die Mehrheit der Kommission, dass bei einem Entlastungsprogramm die gebundenen und die ungebundenen Ausgaben analysiert werden. Finanzpolitisch haben wir ja das Problem, dass der Anteil der gebundenen Ausgaben ständig steigt und jener der ungebundenen sinkt. Wenn jetzt Entlastungsprogramme zu behandeln sind, wird natürlich vor allem bei den ungebundenen Ausgaben gekürzt. Dieser Anteil ist, wie gesagt, immer kleiner, und dieses Verfahren ist ungerecht. Deshalb müssen wirklich beide, die gebundenen und die ungebundenen Ausgaben, analysiert und dann allenfalls gekürzt werden, auch wenn das länger dauert und mühsamer ist.
Bei Ziel 2 empfehlen wir Ihnen, die Minderheiten abzulehnen.
Bei Ziel 3 bitte ich Sie, der Minderheit Müller Leo, also meiner Minderheit, zu folgen und Ziffer 10ter zu streichen. Es geht nicht an, über ein Legislaturprogramm festzuschreiben, dass man in der Schweiz die Individualbesteuerung einführen soll. Die Einführung der Individualbesteuerung würde bewirken, dass in der Schweiz rund 1,6 Millionen mehr Steuererklärungen versendet und ausgefüllt und auch wieder eingereicht werden müssten. Dies ergäbe einen unglaublich viel grösseren Administrationsaufwand und einen markanten Ausbau der Bürokratie. Dies will insbesondere die CVP nicht.
Zudem hat der Nationalrat bereits einen gegenteiligen Entscheid getroffen. Der Ständerat hat mit 25 zu 17 Stimmen und der Nationalrat mit 102 zu 74 Stimmen die Standesinitiative Aargau 16.318, "Abschaffung der Heiratsstrafe", gutgeheissen. Mit dieser Initiative wird gefordert, dass Artikel 14 Absatz 2 der Bundesverfassung geändert wird, und dieser soll wie folgt lauten: "Die Ehe und eingetragene Partnerschaften bilden in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft von zwei Menschen. Sie dürfen gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen." Das hat, wie gesagt, der Nationalrat beschlossen, und es geht jetzt nicht an, einen solchen Beschluss über ein Legislaturprogramm wieder auszuhebeln und umzustossen.
Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen, und ich danke Ihnen, wenn Sie es tun.