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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-18

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-18

Wortprotokoll

Vier Bemerkungen zu diesem Problem:

1. Der Bundesrat hat ja Ausfälle von 1,3 Milliarden Franken in Kauf genommen, und aus der nationalrätlichen Beratung sind 1,33 Milliarden Franken herausgekommen. Diese Differenz ergibt sich aus der Erhöhung des Kinderbetreuungsabzuges. Die Kompensation des allgemeinen Abzuges betrifft nur die Kinderabzüge - das ist also dieses Junktim gewesen -, beim Kinderbetreuungsabzug hat der Nationalrat ohne Kompensation aufgestockt. Deshalb ist das Ganze etwas teurer geworden. Aber ich habe gestern schon gesagt: 30 Millionen fallen natürlich, gemessen an 1,3 Milliarden Franken, generell in den Rahmen der Unsicherheiten.

2. Zur Familienpolitik: Sie wissen, dass in Bezug auf Familienpolitik in der letzten Zeit relativ viel gegangen ist. Hier liegt der Schwerpunkt einmal auf der Familienbesteuerung, wo man durch die Erhöhung der Kinderabzüge und die Einführung des Kinderbetreuungsabzuges einen Schritt macht, aber natürlich generell die Familien auch durch die Ehepaarentlastung bei Doppelverdienenden entlastet. Das gibt eine signifikante Entlastung.

Dann wurden die Kinderkrippenbeiträge neu eingeführt, das hat Herr David erwähnt. Man diskutiert auch das Problem der Prämienverbilligung für weniger begüterte Familien. Die Frage stellt sich einfach, ob man alle Massnahmen zur gleichen Zeit wirklich im vollen Umfang und maximal vorsehen kann oder nicht - bei allem Verständnis für die Probleme der Familienpolitik.

Jeder einzelne Schritt bringt schon etwas. Jetzt, wo die Bundesfinanzen in einem schlechten Zustand sind bzw. sich nach einer Verbesserung wieder in Richtung eines schlechten Zustandes bewegen, weil man wieder überall bei den Ausgaben aufstockt, kann man wirklich in guten Treuen die Frage stellen: Muss man ausgerechnet in diesem Moment alle Massnahmen gleichzeitig und in der gleichen Intensität treffen?

In diesem Sinn zur Prämienverbilligung: Sie haben in Ihrem Rat bei der ersten Lesung der KVG-Reform beschlossen, dass die Prämien durchgehend 8 Prozent des Einkommens nicht übersteigen dürfen. Das ist eine Lösung, die sich in der Zwischenzeit als nicht gangbar erwiesen hat. Sie kostet erstens sehr viel, sie kostet 300 Millionen Franken, und sie würde dazu führen, dass in gewissen Kantonen mit hohen Prämien der Anteil der subventionierten Bürgerinnen und Bürger bei 60 bis 70 Prozent liegen könnte. Das ist staatspolitisch wahrscheinlich nicht besonders gut. Deshalb hat der Bundesrat eine Lösung gesucht, welche die Mittel gezielter einsetzt und nicht einfach flächendeckend mit 8 Prozent arbeitet. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass man für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensbereichen diese Ansätze anheben könnte, aber dass man nicht flächendeckend allen etwas geben sollte. Hier ist man auf ein Modell gestossen - ich will es nicht im Detail erklären - das ungefähr 150 Millionen Franken kostet. Die nationalrätliche SGK ist jetzt auf dieses Modell eingestiegen. Es gibt also eine gewisse Chance, dass das im Nationalrat Gnade findet und dann zu Ihnen kommt. Dies zum Problem der Familienpolitik.

3. Bei den Bundesfinanzen muss ich dem, was ich gestern gesagt habe, eigentlich nichts mehr beifügen. Zusammenfassend: Wir können bei dieser Familienbesteuerungsreform unter der Voraussetzung, dass Sie nachher bei den Mehrwertsteuerprozenten für die AHV/IV Ihrer SGK und dem Bundesrat folgen, gerade knapp auch den Finanzplan schuldenbremsenkonform machen. Diese 150 Millionen Franken - die Frage kommt übrigens bei der Besteuerung des Wohneigentums noch einmal - sind nicht dabei. Deshalb habe ich Ihre Kommission gebeten, hier zumindest einmal eine klare Differenz zu schaffen. Dann kann man auch schauen, was in der Zwischenzeit mit der Prämienverbilligung in der ungefähren Grössenordnung von 150 Millionen Franken passiert. Dann wäre nämlich dieser Ausfall im gleichen Bereich, d. h. bei der Familienbegünstigung, kompensiert.

4. Das können Sie erreichen, indem Sie bei den Kinderabzügen und bei diesem Abzug hier auf Ihre Kommissionsmehrheit einschwenken. Das ist vertretbar. Denn dadurch, dass die gesamte Familienentlastung - in den drei Punkten Krippen, Steuern, Prämienverbilligungen - ganz erheblich ist, haben wir einen sehr starken familienpolitischen Impuls mit diesen drei Gefässen, auch wenn Sie Ihrer Mehrheit folgen. [PAGE 603] Nebenbei gesagt gilt diese Regel bei den Prämien der ganz armen Familien nicht, sondern nur für den Mittelstand. Denn bei den ganz armen Familien, auch mit Kindern, ist es schon so, dass die 8-Prozent-Regel die gesamte Prämienlast absorbiert. Wir können aber dafür das Ganze schuldenbremsenkonform machen. Wenn Sie es nicht machen, kommt irgendeinmal das Sparpaket, was bedeutet, dass Sie dann bei anderen dringlichen Dingen wieder Abstriche machen müssen. So ist das halt bei dieser Schuldenbremse, aber das ist ja auch der Sinn davon.