Würth Benedikt · Ständerat · 2020-09-14
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-14
Wortprotokoll
Vor uns liegt nun der Antrag der WAK-S zu Artikel 6a. Wir haben es schon in der Eintretensdebatte gehört, es gibt insbesondere formelle Vorbehalte. War das genügend vernehmlasst oder nicht? Ich glaube, die Wahrheit liegt in der Mitte. Es wurde schon erwähnt, das Thema war natürlich in der Vernehmlassung, die ausformulierte Gesetzesbestimmung in dieser Form hingegen nicht. Diesen formellen Vorbehalt müssen wir berücksichtigen, wenn wir nun legiferieren.
Materiell muss ich aufgrund des bisher Gehörten feststellen, dass im Grundsatz nicht bestritten ist, dass wir ein Problem haben. Es gibt natürlich eine unterschiedliche Beurteilung, was die Tragweite und die Problemanalyse anbelangt. Dass wir ein Problem haben, ist meines Erachtens aber unbestritten.
Wie äussert sich das? Bei der Landwirtschaft haben wir in der Vernehmlassungsvorlage Ausführungen dazu; ich verweise auf die Seiten 18 und 19, dort sind Stickstoffbilanz, Ammoniakemissionen und Phosphorbilanz dargestellt. Wir sind in den letzten zwanzig Jahren in dieser Hinsicht immer etwa stabil geblieben, wir haben die Werte nicht massgeblich reduzieren können. Wir haben aber in diesem Kontext natürlich nicht nur die Landwirtschaft, wir haben auch die ganzen Abwasserreinigungsanlagen, die einen massgeblichen Reduktionsbeitrag geleistet haben. In der Summe bleibt es aber ein Problem. [PAGE 804]
Kollege Zanetti hat in der Eintretensdebatte ausgeführt, dass in verschiedenen Kantonen die Seen und die grossen Flüsse Probleme haben. In meinem Kanton, das kann ich festhalten, hat das Amt für Wasser und Energie just im letzten Jahr eine Untersuchung, eine detaillierte Messkampagne bei Bächen gemacht und die Mikroverunreinigungen erhoben. Wir haben in meinem Kanton festgestellt, dass bei den Seen und grösseren Flüssen die Probleme im Grundsatz gelöst sind, dass aber die kleinen Flüsse und die Bäche Sorgenkinder sind; da haben wir teilweise ganz schlechte Werte. Ich muss Ihnen das einfach sagen; das ist auch nicht Bashing gegen eine Branche, das ist auch nicht Aufsitzen auf eine Medienkampagne, das sind Fakten.
Ich muss ehrlich sagen: Als ich vor drei Wochen die Medienmitteilung unseres Departements gelesen habe, war ich doch besorgt. Das ist kein Beamtendeutsch, sondern es wird sehr deutlich gesagt, dass wir ein Problem haben, dass wir "zum Teil schwerwiegende ökologische Defizite" haben, dass man auch im Dialog mit den Landwirten versucht, die Situation zu verbessern, dass es vorliegend rund 50 Prozent der bisher über siebzig biologisch beurteilten Bäche sind, die sich nicht in einem guten Zustand befinden, die - das hat bei der Eintretensdebatte auch Frau Thorens Goumaz gesagt - die ökologischen Anforderungen der Gewässerschutzverordnung nicht erfüllen. Dessen müssen wir uns hier schon bewusst sein. Wir müssen uns bewusst sein, wo wir in diesem Thema stehen. Die Belastung mit Mikroverunreinigungen ist ein Thema, und das müssen wir ernst nehmen.
Die Elemente meines Einzelantrages kann ich wie folgt zusammenfassen: Ich beantrage Ihnen eine Anpassung hinsichtlich Struktur und hinsichtlich Prozess. Hinsichtlich Struktur meine ich, der Bundesrat müsste jetzt als Nächstes die Grundlagen erheben. Herr Kollege Rieder hat gesagt, man brauche seriöse Abklärungen. Ich persönlich meine, wir haben schon sehr viele Grundlagen. Aber vielleicht muss man das noch weiter vertiefen, auch weitere Forschungsergebnisse mit einbeziehen. Der Bundesrat ist sodann gehalten, die Reduktionsziele zu definieren. Ich habe als Gesetzgeber ein komisches Gefühl, jetzt einfach 10 Prozent, 20 Prozent festzulegen, bis 2025, bis 2030. Ich bin nicht sicher, ob das jetzt wirklich richtig und angemessen ist. Ich meine, dieses Instrument gehört eigentlich in die Hand des Bundesrates. Er muss dabei selbstverständlich auch die Methode zur Berechnung der Reduktionsziele definieren.
Was mir ebenfalls wichtig erscheint: Er muss nicht nur die ökologische Seite betrachten, er muss natürlich auch die ökonomischen Rahmenbedingungen betrachten: Was heisst das für den ländlichen Raum, was heisst das für Bauernbetriebe ganz konkret, wie ist der ganze Zusammenhang, auch aussenwirtschaftlich?
Das ist die strukturelle Seite meines Antrages. Es sollen also keine festen Prozentsätze im Gesetz stehen, aber es soll eine klare Struktur zuhanden des Bundesrates festgelegt werden.
Zum Prozess: Ich schlage mit meinem Antrag explizit vor, dass wir natürlich auch Anhörungen durchführen, dass wir also die Kritik, die dem WAK-S-Antrag da entgegenschlägt, aufnehmen und sagen: Die Konkretisierung dieses Absenkpfads muss im Rahmen von Anhörungen mit den Kantonen, mit den betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen vonstattengehen. Das gehört zu unserer politischen Kultur und ist auch fachlich-inhaltlich richtig.
Zuhanden der Materialien möchte ich auch explizit nochmals festhalten: Natürlich ist die Landwirtschaft bei diesem Thema exponiert, das kann man nicht wegdiskutieren. Es sind bei dieser Übung aber - das scheint mir wichtig - alle relevanten Akteure mit einzubeziehen. Auch bei den Abwasserreinigungsanlagen haben wir technisch da und dort Aufholbedarf, auch in der Industrie besteht da und dort noch Optimierungspotenzial. Kollege Hegglin hat beim Eintreten durchaus zu Recht darauf hingewiesen, dass es bei dieser Thematik nicht nur um die Landwirtschaft gehen kann.
Ich komme zu meinem Fazit: Im Kern möchte ich mit meinem Antrag weiterhin einen Absenkpfad haben. Ja, wir müssen in diesem Bereich ein Reduktionsziel haben. Ich möchte mit meinem Antrag dem Bundesrat das Instrumentarium in die Hand geben, um diesen Absenkpfad zusammen mit den Branchen- und Produzentenorganisationen zu konkretisieren. Das scheint mir materiell richtig, es scheint mir aber auch formell durchaus stufengerecht; und ich meine, wir haben damit eben auch die Bedenken, die Vorbehalte hinsichtlich des Vernehmlassungsverfahrens aufgenommen.
Zwei letzte Bemerkungen: Mein Antrag ist sicher auch eine klare Vereinfachung des Antrages der WAK-S zu Artikel 6a. Ich glaube, er gibt klar den Hinweis, wie weiter vorzugehen ist. Das ist die eine Bemerkung. Die zweite Bemerkung ist: Wir müssen uns einfach bewusst sein, wir diskutieren in dieser Session auch das CO2-Gesetz und diskutieren dort auch die globalen Effekte der CO2-Problematik. Wir werden es in der Volksabstimmung sehen, es wird auch Leute geben, die sagen: Zuerst sollen mal die Chinesen und die Amerikaner ihre Emissionen reduzieren. Das kann man alles auf die globale Ebene schieben. Hier können wir nichts auf die globale Ebene schieben, hier haben wir lokale Probleme, die wir lokal und mit unseren Handlungsmöglichkeiten angehen müssen.
Ich bin nicht explizit ein Grüner, sonst würde ich in einem anderen Sektor sitzen, aber ich war als Volkswirtschaftsdirektor, und das ist auch eine Antwort an Kollege Levrat, sowohl für den Naturschutz wie für die Landwirtschaft zuständig. Das geht, weil die Landwirtschaft auch Umweltziele hat. Ich sehe hier keinen Widerspruch. Wir haben Produktionsziele und Umweltziele, wir müssen beides angemessen berücksichtigen. Darum ist mir eben auch wichtig, dass der Bundesrat bei der Konkretisierung des Absenkpfads die ökologischen und die ökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Ich empfehle Ihnen also, den Streichungsantrag Rieder abzulehnen und meinem Antrag zu folgen. Ja, es ist gegenüber dem Antrag der WAK-S eine gewisse Abschwächung, aber der Antrag scheint mir formell und materiell sachgerecht. Ich glaube einfach - dies an die Adresse meines Nachbarn, Kollege Rieder -: Man kann mit Blick auf die Initiative schon formell argumentieren, aber politisch und inhaltlich kommen wir nicht darum herum, im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative auch das Thema Nährstoffverluste zu adressieren. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass ich im Abstimmungskampf, in dem ich als Gegner der beiden Volksinitiativen auftreten werde, einen Bogen um dieses Thema machen kann. Darum scheint es mir aufgrund der Geschichte, die wir mit dieser parlamentarischen Initiative bis jetzt geschrieben haben, richtig, dass wir hier eine Formulierung einbauen, die einen klaren Absenkpfad und eine klare Aufgabe für den Bundesrat vorsieht.
In diesem Sinne ist damit auch gewährleistet, dass es dann in der Umsetzung eben nicht zu einem Schnellschuss kommt, wie das jetzt vielleicht eben bei der Gesetzgebung kritisch angemerkt werden kann. Das Instrumentarium, der Rahmen ist dergestalt, dass der Bundesrat dann wirklich in Kenntnis aller Fakten, unter Einbezug der Akteure die entsprechenden Massnahmen treffen und so auch Umweltziele und Produktionsziele ausgewogen berücksichtigen kann.