preparatory:AB 26748
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich kann nur meine persönliche Meinung wiedergeben; die Kommission hat zu dieser Frage nicht Stellung genommen. Das System sieht folgendermassen aus: Wir haben einen Grundansatz für Kinderabzüge, der nach dem System der Minderheit und des Nationalrates während der Ausbildungsphase um 2700 - bzw. 3000 Franken im einjährigen Veranlagungssystem - erhöht würde. Ich halte den Antrag der Minderheit David rechtlich für zulässig. Es wäre fair, wenn wir den Zusatz vom Grundbetrag trennen würden. Die Möglichkeit einer getrennten Abstimmung über diese beiden Beträge hängt ja eigentlich nur davon ab, ob der Bundesrat und die Kommission zwei Literae gemacht haben oder nicht. Wenn zwei Literae gemacht worden wären, könnte man getrennt darüber abstimmen. Ich würde mich diesem Ordnungsantrag David nicht widersetzen. Es wäre unfair, jetzt einfach zu sagen, dass wir das nicht tun. Sie sollen alle Möglichkeiten haben zu entscheiden.
Die Kommissionsmehrheit ist aber der Auffassung, dass der Abzug - hier 8400 Franken, im einjährigen Veranlagungssystem sind es 9300 Franken - durchgehend gleich bleibt, weil die Kinderkosten für kleinere Kinder ja auch etwas tiefer sind, so dass sich ein Ausgleich ergibt.