Lexipedia

Hofmann Hans · Ständerat · 2002-09-18

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-18

Wortprotokoll

In Artikel 68 hat der Nationalrat den Steuersatz für Unternehmungen mit dem deutlichen Resultat von 102 zu 64 Stimmen von 8,5 auf 8 Prozent gesenkt. Damit wollte er ein Zeichen setzen für den Werkplatz Schweiz. Von 1990 bis ins Jahr 2000 hat die Fiskalquote der Schweiz von 30,9 auf 36,5 Prozent zugenommen. Das ist eine Steigerung von fast 20 Prozent. Die Steuerquote auf Stufe Bund wuchs sogar um 25 Prozent von 9,2 auf 11,5 Prozent. Bezüglich Wirtschaftswachstum trug die Schweiz in den Neunzigerjahren mit einem Nullwachstum während mehrerer Jahre - Sie mögen sich erinnern - die rote Laterne aller 36 OECD-Staaten, und bei der Steigerung der Fiskalquote im gleichen Zeitraum belegte die Schweiz den unrühmlichen zweiten Rang. Das gibt zu denken und zwingt uns zum Handeln. Wir müssen den Werkplatz Schweiz erhalten und stärken, und dafür trägt unser Parlament eine Mitverantwortung. Dazu gehören gute Rahmenbedingungen und eine massvolle Steuerpolitik. Unsere Fiskalquote sollte mittelfristig wieder in die Richtung des Niveaus von 1990 gesenkt werden können.

Der Steuerausfall infolge der vom Nationalrat beschlossenen Senkung des Satzes beträgt 300 Millionen Franken, rund zwei Drittel zulasten des Bundes, ein Drittel zulasten der Kantone, wobei ein niedrigerer Steuersatz nicht automatisch zu niedrigeren Steuereinnahmen führt. Die USA haben das Gegenteil bewiesen. Dort wurden die Höchstsätze ab 1980 um mehr als die Hälfte gesenkt, und im gleichen Zeitraum haben sich die Steuereinnahmen verzweieinhalbfacht. Natürlich gehen darüber die Meinungen der Fachleute auseinander. Nichtsdestotrotz, es ist ein Faktum.

Wenn angeführt wird, dass die Schweiz im internationalen Vergleich punkto Unternehmenssteuersatz noch gut dastehe, so ist diese Argumentation für die Wirtschaft gefährlich. Wir haben unter den OECD-Staaten eines der höchsten Lohnniveaus, und der starke Franken bereitet unserer Exportindustrie grosse Sorgen. Umso mehr müssen wir bei den übrigen Rahmenbedingungen die Wirtschaft entlasten, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei den Kapitalgesellschaften ist dazu ein wichtiger und auch nötiger Schritt, ein Bekenntnis für den Werkplatz Schweiz. Ein Steuervorteil für unsere Wirtschaft im internationalen Vergleich fördert die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in unserem Land und schafft neue Arbeitsplätze.

Dies sind zusammengefasst die Gründe, welche den Nationalrat veranlassten, gegen den Willen des Bundesrates diese Steuersenkung für Unternehmen mit deutlichem Mehr in das vorliegende Steuerpaket einzufügen.

Wohl niemand zweifelte damals daran, dass der Ständerat diesem guten Beispiel folgen würde. Die Beratungen des Nationalrates fanden am 26. September des vergangenen Jahres statt, wenige Tage vor dem Grounding der Swissair mit seinen uns allen bekannten Folgen. Mit einem Einsatz ohnegleichen hat Bundespräsident Villiger die Rettungslösung für eine nationale Fluggesellschaft gefördert und insbesondere mit seiner Überzeugungskraft auch die Wirtschaft dazu gebracht, sich zu engagieren. Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, liess darauf in einer Pressemitteilung verlauten, dass die Wirtschaft als Beitrag zur Bewältigung des Swissair-Debakels bereit sei, während fünf Jahren auf eine Steuersenkung im Umfang von 300 Millionen Franken zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit wollte darauf auf diese Satzreduktion bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne ganz verzichten und beim angekündigten zweiten Paket der Unternehmenssteuerreform, die gemäss Bundesrat ertragsneutral ausgestaltet werden soll, darauf zurückkommen. Dies ist nach Meinung der Kommissionsminderheit jedoch ein zu langer Weg. Unsere Wirtschaft müsste - wenn überhaupt - weit länger als während der zugestandenen fünf Jahre auf eine fiskalische Entlastung warten. Diese fiskalische Entlastung, Herr Kommissionspräsident, ist auch nicht eine Frage der Grösse des Unternehmens, sondern eine Frage des Gewinns.

Unsere Wirtschaft steht aus den erwähnten Gründen aber jetzt in einem harten internationalen Wettbewerb. Wir dürfen deshalb nicht zuwarten und sollten dieses Zeichen einer Satzreduktion von 8,5 auf 8 Prozent heute setzen und die Inkraftsetzung gemäss dem Zugeständnis der Wirtschaft mit einer Übergangsbestimmung um fünf Jahre hinausschieben. Die Schuldenbremse führt ja dazu, dass ein allfälliger Steuerausfall nicht unfinanziert erfolgen kann und dass der Bund deswegen - wenn überhaupt - nicht in ein strukturelles Defizit abgleiten würde.

Setzen Sie dieses wichtige Zeichen heute: ein Zeichen für den Werkplatz Schweiz, ein Zeichen für unsere Standortattraktivität im harten internationalen Wettbewerb. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.