Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-09-14
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-14
Wortprotokoll
Der Einsatz des Instruments der Kurzarbeit war die stärkste und mit Abstand wirksamste wirtschaftspolitische Massnahme in der Covid-19-Krise. In ihrer Bedeutung übersteigt sie in der Summe auch das ganze, letzte Woche im Rahmen des Covid-19-Gesetzes verabschiedete Massnahmenpaket. Ohne Kurzarbeit hätten wir heute auch in der Schweiz eine Massenarbeitslosigkeit, und das Produktionspotenzial unserer Wirtschaft wäre in manchen Branchen womöglich unwiederbringlich zerstört worden.
Die heute zu behandelnde Gesetzesvorlage, eine Ergänzung von Artikel 90a des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung, schafft die Grundlage für die grundsätzlich bereits gutgeheissene Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung. Sie beruht darauf, dass die Kurzarbeit der Arbeitslosenversicherung ausserordentlich hohe Kosten für dringend notwendige Massnahmen verursacht hat, und darauf, dass es falsch und wirtschafts- und sozialpolitisch kontraproduktiv wäre, die Beitragszahlenden, die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden, dafür bezahlen zu lassen. Beitragserhöhungen für die Arbeitslosenversicherung kämen heute zum falschen Zeitpunkt. Die Kaufkraft muss gestärkt statt geschwächt werden.
Die Gesetzesvorlage beruht darauf, dass der ausserordentliche Bundesbeitrag die Kosten für die Kurzarbeitsentschädigung für das Jahr 2020 decken soll. Die dafür nötigen maximal 20,2 Milliarden Franken hat das Parlament am 6. Mai und am 11. Juni dieses Jahres bereits gutgeheissen. Zudem schafft der neue Gesetzesartikel die Basis dafür, dass der Bund die Arbeitslosenversicherung auch im kommenden Jahr unterstützen kann, sollte das, bedingt durch die Covid-19-Krise, nötig werden.
Die SGK-S legt im Zusammenhang mit dieser Vorlage gleichzeitig Wert darauf, dass Missbräuche der Kurzarbeit konsequent bekämpft werden. Die Kommission begrüsst es, dass auch auf Druck der Kantone die vereinfachte Abwicklung der Anmeldung und Auszahlung weitergeführt worden ist. Dieses Entgegenkommen muss aber damit verbunden werden, dass Missbräuche von Betrieben und Unternehmen rigoros bekämpft werden, auch wenn es nur Einzelfälle sind.
Eine letzte Bemerkung: Ausser Abschied und Traktanden ist bei dieser Ausgangslage die Aussetzung des Solidaritätszuschlags für die Arbeitslosenversicherung. Das ist ja bisher der einzige konkrete Beitrag von Hoch- und Höchstverdienern an die gewaltigen Kosten der Krise.
Die einstimmige SGK-S beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie dann auch unverändert zu verabschieden.