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Widmer Céline · Nationalrat · 2020-09-14

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-14

Wortprotokoll

In diesem 4.[NB]Abschnitt geht es um Ziele und Massnahmen zur Leitlinie, wonach die Schweiz für Sicherheit sorgt, sich für den Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen engagiert und als verlässliche Partnerin in der Welt agiert. Ich werde hier nur noch einige wenige Ergänzungen zu dem bereits Gesagten anfügen.

Mit der Forderung der Verabschiedung einer umfassenden Risikoanalyse und -bewertung der Schweiz hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen in Artikel 16 eine zusätzliche Massnahme aufgenommen, damit die Schweiz Sicherheitsbedrohungen auch wirksam begegnen kann. Die Kommission will mit diesem Antrag zum Ausdruck bringen, dass Risikoanalysen umfassend sein und regelmässig gemacht werden müssen, damit Risiken rechtzeitig erkannt werden.

In Artikel 17 hat die Kommission eine zusätzliche Massnahme aufgenommen: Die Agrarforschung soll gefördert werden, um Klimaveränderungen und Ressourcenknappheit vorzubeugen. Diese Ergänzung - wir haben es gehört - hat die Kommission auf Antrag der Finanzkommission mit 18 zu 6 Stimmen klar angenommen.

In Artikel 18 geht es um das Klimaschutzziel. Mit einer klaren Mehrheit von 16 zu 8 Stimmen hat die LPK dieses Ziel präzisiert: Statt der eher vagen Formulierung, wonach die Schweiz einen "Beitrag zum Klimaschutz" leisten soll, heisst es nun "leistet ihren Beitrag zur Erreichung der international vereinbarten Klimaziele". Diese wurden im Pariser Klimaabkommen definiert, und mit der Änderung wird konkretisiert, dass wir diese erreichen wollen.

Zu den Minderheiten summarisch noch dies: Auch in diesem 4. Abschnitt war die Kommissionsmehrheit bei verschiedenen Anliegen der Meinung, dass diese nicht unberechtigt seien, allerdings schon auf gutem Weg oder schlicht eine Selbstverständlichkeit, weshalb sie nicht zusätzlich in die Legislaturplanung aufgenommen werden müssten. Dies betrifft besonders die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei sowie die Wahrung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Die Kommissionsmehrheit ist auch der Meinung, dass das Risiko der Naturkatastrophen und das Thema Wassermanagement bereits genug Beachtung finden und vom Bundesrat ernsthaft verfolgt werden. Auch die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse ist bereits im CO2-Gesetz enthalten. Ihre Kommission hat diesen Antrag bei Artikel 18 daher mit Stichentscheid des Präsidenten ganz knapp verworfen.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen.

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