Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2020-09-15
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 1 zu den Grundsätzen gefällt den Grünen die Ergänzung des Ständerates. Hier werden die Befugnisse des Bundesrates geregelt, in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gesellschaft, auf die Wirtschaft oder auf die Behörden. Es ist wichtig zu präzisieren, dass der Bundesrat nur soweit nötig selbst agiert. Deshalb gefällt uns die Ergänzung, dass er nicht selbst agieren soll, wenn es möglich ist, das Ziel in einem ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsprozess zu erreichen.
Bei Artikel 1 Absatz 3, das habe ich Ihnen vorhin ausgeführt, ist uns der Minderheitsantrag sehr wichtig. Ich habe mit Freuden zur Kenntnis genommen, dass die Sozialpartnerschaft auch hier drin wichtig ist und dass im Mehrheitsantrag - das ist das Schöne an diesem Antrag - wenigstens die Sozialpartner aufgenommen sind, die eine zentrale Rolle gespielt haben und spielen werden, auch in Zeiten der Krisen. Dass Sie jetzt aber sagen, es sei nicht wichtig, die Ebene der Gemeinden und Städte mit einzubeziehen, verstehen wir nicht wirklich. Die Gemeinden und Städte sind diejenigen, die dann ganz konkret umsetzen müssen, die die Menschen vor Ort unterstützen, sei das in der individuellen oder gesellschaftlichen Situation, sei das in der wirtschaftlichen Situation. Wenn Sie nun das Gefühl haben, es sei einfacher, sie nicht einzubeziehen, dann müssen Sie sie nachher eben doch einbeziehen, und es wird noch schwieriger. Für uns ist klar: Die Ebene der Gemeinden und Städte ist in unserem [PAGE 1489] föderativen System wichtig. Dafür haben sie ja dann ihre Verbände; wenn diese Ebene einbezogen werden soll, dann klar via Verbände. Sich da vorher zu einigen, ist Sache der Gemeinden und Städte.
In Artikel 2, bei der Gesundheitsversorgung, gefällt uns die Präzisierung des Ständerates ebenfalls. Es darf für die Patienten und Patientinnen keine Konsequenzen haben, wenn wir beispielsweise in bestimmten Bereichen etwas schneller zulassen.
In Artikel 3, beim Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz, ist für uns die psychische und physische Integrität zentral, und nicht nur für uns: Das steht sehr deutlich in der Bundesverfassung. Es ist eine wichtige Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und des Bundes, zu schauen, dass die Menschen gesund bleiben. In der Krise muss der Bundesrat verordnen können, dass Massnahmen zum Schutz der Menschen und natürlich im Speziellen zum Schutz der gefährdeten Menschen getroffen werden. Wir sind froh, dass wir hier in der SGK einen gemeinsamen Antrag gefunden haben, der heute hoffentlich dann auch angenommen wird, einen modifizierten Antrag, der doch eine gewisse Rückerstattung für die Arbeitgebenden vorsieht, wenn sie verpflichtet werden, Massnahmen zu treffen.
Bei Artikel 4, im Ausländer- und Ausländerinnenbereich, sind wir klar bei der Mehrheit. Der Familiennachzug oder die Einreise von Partnern und Partnerinnen sind wichtig, wenn die Grenzen geschlossen werden. Wir haben schwierigste Situationen erlebt; auch Sie sind sicher mit diesen Geschichten konfrontiert worden.
Die Ergänzung des Ständerates bei Artikel 4a, der die Mehrheit zustimmt, ist wichtig: Grenzgänger und Grenzgängerinnen müssen einreisen können. Wir haben es gerade im Gesundheitsbereich erlebt, wie wir in unseren Grenzkantonen auf Grenzgänger und Grenzgängerinnen angewiesen waren. Über ein Drittel hat keinen Schweizer Pass.
Natürlich, und das zum Schluss, müssen in einer Krise, in der, wie am Anfang, alles geschlossen ist, Fristen ausgesetzt werden: betreffend die Ausreise, das Erlöschen des Asyls, das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme. Es ist ein Akt der Menschlichkeit, weil Konflikte trotz Gesundheitskrisen leider nicht stoppen.