Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2020-09-15
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Für die Fraktion der FDP-Liberalen ist klar, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie noch lange anhalten werden. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch im letzten Jahr ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten, müssen sich neu erfinden. Auf der anderen Seite ist die Innovationskraft in Krisen höher als sonst, weshalb sich auch viele neue Möglichkeiten ergeben. Für die Schweizer Wirtschaft ist es wichtig, dass wir insgesamt gestärkt aus dieser Krise herauskommen und dabei alle Menschen auf diesen Weg mitnehmen, insbesondere diejenigen, welche von den staatlichen Massnahmen direkt und massgeblich betroffen sind. Nur wenn wir uns als Gesellschaft den neuen Verhältnissen anpassen, werden wir in den kommenden Jahren unseren Wohlstand erhalten können. Dies ist auch der Fokus der Politik der FDP: Wir wollen keinen Strukturerhalt betreiben, sondern die Rahmenbedingungen so setzen, dass sich Neues entwickeln kann. Dabei ist uns aber auch klar, dass dies nicht von heute auf morgen passieren kann.
Aus diesem Grund unterstützt die FDP-Liberale Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission, dass Personen weiterhin einen Erwerbsersatz erhalten sollen, wenn sie wegen behördlicher Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 ihre Tätigkeit unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Es stellt sich hier die Frage, wie "massgeblich" definiert wird. Diese Definition wird der Bundesrat in Absprache mit der SGK vornehmen müssen. Weiter halten wir daran fest, dass auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, insbesondere geschäftsführende Inhaberinnen und Inhaber von KMU, Anspruch auf einen Erwerbsersatz haben sollen. Es kann nicht sein, dass die vor Jahren gewählte Rechtsform entscheidet, ob man nun einen Ersatzanspruch hat oder nicht. Insbesondere dann, wenn grosse Firmen Hunderte Angestellte in Kurzarbeit schicken können, ist es ungerecht, wenn nicht sogar wettbewerbsverzerrend, wenn ein inhabergeführtes Büro dies eben nicht kann, zahlen doch beide seit Jahren Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Doch auch hier ist klar, dass die Grundsatzdiskussion über die Kurzarbeit für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung nach Bewältigung der Krise geführt werden muss.
Bei Artikel 10 Absatz 3 unterstützen wir die Minderheit Sauter, welche auf die ursprüngliche Fassung der Kommission zurückgeht, die ich dannzumal eingebracht habe. Der Sinn hinter dieser Bestimmung ist, dass nur dann ein Erwerbsersatz an Personen ausbezahlt wird, wenn die Person einen Erwerbsausfall nachweisen kann. Der Bundesrat und in seiner Vertretung der Bundeskanzler, dessen Arbeit ich im Übrigen sehr schätze, lehnen diese Forderung ab, da sie sagen, es sei nicht möglich, jeden Fall einzeln zu kontrollieren. Das ist hier aber auch nicht gefordert. Was wir wollen, ist, dass eine Person um Unterstützung ersuchen muss und diese nicht automatisch erhält. Die betroffene Person soll darlegen können, wie der Erwerbsausfall zustande gekommen ist. Eine Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip lehnen wir ab.
Wir unterstützen zudem die Forderung der Kommission, dass Arbeitgeber zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Reserven in der beruflichen Vorsorge verwenden können. Hier geht es einzig und alleine darum, dass bereits gebildete Reserven im BVG als Ersatz für die laufenden Beiträge verwendet werden können; dies hat keine negativen Auswirkungen auf die Vorsorgesituation der Angestellten, sondern sichert im Gegenteil das langfristige Bestehen der betroffenen Firma. Wieso die selbst ernannte neue Wirtschaftspartei SP dies nicht unterstützt, können wir nicht nachvollziehen, respektive es zeigt auf, dass die ideologischen Hürden zur Entlastung von Firmen anscheinend auch in einer Krise hoch sind.
Zuletzt unterstützen wir die Minderheit Aeschi Thomas und den Ständerat bei Artikel 11 Buchstabe e. Die Unterstützung von Mitarbeitern auf Abruf war während des Lockdowns richtig und wichtig, aber in unseren Sozialsystemen nie so vorgesehen, weshalb sie beendet werden muss.
Ich schliesse zusammenfassend mit folgenden Gedanken: Es muss uns gelingen, langfristig gestärkt aus der Krise zu kommen, so, dass wir neue, innovative Firmen haben, welche die Arbeitsplätze von morgen in der Schweiz und nicht woanders schaffen; so, dass bestehende Firmen sich den neuen Gegebenheiten anpassen können und robuster für zukünftige Krisen werden. Dies erreichen wir mit befristeten, zielgerichteten Unterstützungen und nicht mit der Schaffung von neuen Sozialwerken. Die FDP-Liberale Fraktion setzt sich vor, während und nach der Krise vehement dafür ein, dass die Menschen in der Schweiz einer sinnstiftenden Arbeit nachgehen können, welche Zukunft hat.