Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-09-15
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Wir entscheiden hier und heute über die wirtschaftliche Existenzsicherung sehr vieler Personen in diesem Land. Der Ständerat hat bei Artikel 10 in der letzten Woche mit 20 zu 19 Stimmen sehr knapp anders entschieden. Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen jedoch ohne Minderheitsanträge, an der Version des Nationalrates festzuhalten.
In der Debatte des Ständerates wurde seitens des Bundeskanzlers davor gewarnt, hier eine riesige Kasse zu schaffen, wodurch Hunderttausende von Personen bezugsberechtigt werden könnten. Schauen wir mal die Zahlen an: Im letzten halben Jahr haben rund 170[NB]000 Selbstständigerwerbende für 1,7 Milliarden Franken Erwerbsersatzentschädigung erhalten; dazugekommen sind in den letzten drei Monaten noch 2500 Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber von kleinen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus der Veranstaltungsbranche. Unter den 170[NB]000 Personen sind aber auch Physiotherapeuten, Restaurantbesitzer und Coiffeusen, die längst wieder arbeiten und daher nicht mehr zum Bezug von Erwerbsersatzentschädigung berechtigt sein werden. Auch mit der Variante des Nationalrates werden sie nicht bezugsberechtigt sein, da sie massgebliche Erwerbsausfälle deklarieren und nachweisen müssen.
Hier geht es vielmehr um Personen, die leere Bücher haben, wie jene in der Reisebranche, denn weder hier drinnen noch dort draussen wird aktuell jemand eine längere Reise buchen. Es finden auch nahezu keine Konzerte statt, weil einfach keine Planungssicherheit besteht. Genau deswegen streichen Firmen auch ihre Firmenanlässe, Veranstaltungen und Konferenzen.
An diesem Gesetz hängen Arbeitsplätze. Wir haben es in der Hand zu entscheiden, ob diese Arbeitsplätze verloren gehen oder diese Krise überdauern sollen. Wir entscheiden, ob diese Firmen überleben oder in der nächsten Zeit in Konkurs gehen. Das Problem lösen wir nicht einfach damit, dass wir sagen, es gebe ja Artikel 8a, dem zufolge in Härtefällen A-Fonds-perdu-Beiträge zugesprochen werden können. Diese Beiträge sind zwar wichtig und richtig, aber sie haben nichts mit einer Erwerbsausfallentschädigung zu tun. Ausserdem wird die Härtefallklausel, sobald die entsprechenden Einzelheiten geregelt sind, frühestens Anfang Jahr oder vielleicht sogar erst im Frühling zum Tragen kommen.
Mit dem Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti beantragen wir Ihnen, dass der Ausfall deklariert werden muss und dass der Bundesrat stichprobenartig kontrollieren soll, dass kein Missbrauch stattfindet. Aber wir können doch nicht generell eine Gesetzgebung darauf aufbauen, dass wir von 5 Prozent potenziellen Missbrauchsfällen ausgehen und die ehrlichen 95 Prozent der Leute bestrafen. Wir tun das in der Gesetzgebung sonst auch nicht und dürfen es hier, inmitten der Covid-19-Krise, ebenso wenig tun.
Selbstverständlich wird es Kontrollen brauchen, so wie es bei der Darlehensvergabe auch Kontrollen gibt. Wir können hier auf etablierte Strukturen zurückgreifen. Das ist der Weg - nicht, alle zu bestrafen, die jetzt auf dieses Geld angewiesen sind. Das betrifft übrigens nicht nur die, die im letzten Jahr unter 90[NB]000 Franken Erwerb hatten, sondern auch die, die über 90[NB]000 Franken hatten. Hier beantragt Ihnen die nationalrätliche Kommission ebenfalls ohne Minderheit, dass dieser krasse Schwelleneffekt aufgehoben wird.
Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang, der Minderheit Weichelt-Picard zu folgen und die Befristung von Artikel 10 bis Juni 2021 nicht zu beschliessen. Das ganze übrige Gesetz läuft bis Ende 2021. Hier braucht es die Flexibilität, auch in einem Jahr noch reagieren zu können.
Ich komme noch zur Minderheit Gysi Barbara. Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, diese Minderheit zu unterstützen. Nicht alle Firmen können auf diese Reserven zurückgreifen. Diese Bestimmung galt als eine Notmassnahme, die jetzt nicht einfach noch weitergeführt werden muss.
Ich komme zur letzten Minderheit, der Minderheit Aeschi Thomas. Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Hier geht es darum, die Kurzarbeitsentschädigung weiterzuführen, die mitten in der Krise sinnvollerweise auf Personen ausgeweitet wurde, die auf Abruf arbeiten oder die von Temporärarbeitsorganisationen angestellt sind. Denn wir haben kein Interesse daran, dass gerade diese prekär beschäftigten Menschen ihre Jobs verlieren, arbeitslos werden, in der Arbeitslosenkasse oder früher oder später sogar in der Sozialhilfe landen. Wir haben ein Interesse daran, dass diese Jobs, die zum Teil auch längerfristig dauern, bestehen bleiben und dass die Personen in diesen Fällen, z. B. auch in der Gastronomiebranche, angestellt bleiben können und diese Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Denn auch hier gilt dasselbe wie für die Selbstständigen und für die Geschäftsinhaberinnen: Alle anderen Varianten kommen uns teurer zu stehen, als diese Entschädigungsleistungen in der Krise weiterzuführen.