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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-15

Wortprotokoll

Ich danke Frau Thorens Goumaz für die positive Aufnahme der ersten Antworten, die wir ihr gegeben haben. Ich habe ein gewisses Verständnis für diejenigen, die damals unter dem Förderregime der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) Projekte unter der Annahme aufgegleist haben, dass sie dann, wenn die Warteliste abgebaut wird, auf diese KEV zurückgreifen können. Dann hat man das Förderregime geändert, und dann erfolgte mit der Einmalvergütung unter Umständen eine tiefere Förderung als jene, die man sich damals vorgestellt hatte. Ich glaube, es ist halt trotzdem wichtig zu sagen, dass es keine Garantie auf eine Förderung gibt. Wir versuchen aber mit dem neuen Regime wirklich auch, diese Wartelisten möglichst abzubauen. Das ist auch im Interesse der Ausbreitung dieser Technologie.

Sie haben es erwähnt: In Zusammenhang mit der Änderung des Förderregimes hat der Bundesrat eine Vernehmlassung der Energieförderungsverordnung mit zwei Möglichkeiten gemacht: Entweder bekommen alle hängigen Projekte noch die KEV, oder man macht den Schnitt und sagt, alle bekommen jetzt neu die Einmalvergütung. In der Vernehmlassung hat man sich für die zweite Variante entschieden.

Ihre Frage betrifft jetzt aber einen anderen Punkt, den Sie in Ihrer Interpellation ebenfalls aufgeworfen haben, nämlich die Frage der Netztarifierung, also die Frage, wie man, wenn man selber Strom produziert, das Netz effizient nutzen kann, auch mit der Möglichkeit, sich zu Gemeinschaften zusammenzuschliessen. Ich darf Ihnen versichern: Das Thema ist bei uns weit oben auf der Traktandenliste. Gewisse Erleichterungen wurden schon gemacht. Aber das, was man sich vorstellt, zum Teil auch unter dem Thema Quartierstrom, dass man wirklich so Stromgemeinschaften bilden kann, ist eine komplexe Angelegenheit. Wir werden Ihnen im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes einen Vorschlag unterbreiten.

Das Stromversorgungsgesetz kommt in der ersten Hälfte des nächsten Jahres; es war ja bereits in der Vernehmlassung. Wir sind jetzt daran, Ihnen dieses zusammen mit dem Energiegesetz, wo wir über die Förderinstrumente entscheiden müssen, die ja zum Teil Ende 2022 auslaufen, in einer oder zwei Vorlagen vorzubereiten. Auf der einen Seite wird im Energiegesetz die Frage der Förderinstrumente geklärt, damit man wieder Planungssicherheit hat, und auf der anderen Seite werden im Stromversorgungsgesetz die Fragen in Zusammenhang mit der Netzbenutzung und der Netztarifierung angegangen.