Engler Stefan · Ständerat · 2020-09-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-15
Wortprotokoll
Worum geht es bei dieser Vorlage? Die Beschaffung und Finanzierung der Betriebsmittel im regionalen Personenverkehr - dabei sprechen wir vom Rollmaterial, von den Werkstätten, von den Depots - liegt in der Verantwortung der Transportunternehmungen. Sie sind es, die im Einvernehmen mit den Bestellern, d. h. mit Bund und Kantonen, über die Beschaffung sowie über die Art der Finanzierung, die Finanzierungsstruktur und die Finanzierungsdauer entscheiden. Seit dem Jahr 2011 besteht nun die Möglichkeit, eine Solidarbürgschaft des Bundes zu beantragen, wodurch der Zugang zu günstigem Fremdkapital im regionalen Personenverkehr sichergestellt ist. Gläubiger können damit vom Bund als Solidarschuldner die Begleichung allenfalls nicht bezahlter Zinsen oder Amortisationen verlangen, wenn das Transportunternehmen als Hauptschuldner mit seiner Zahlung im Rückstand ist und erfolgreich gemahnt wurde oder wenn dessen Zahlungsunfähigkeit offenkundig ist. Die durch die Solidarbürgschaft realisierten Zinseinsparungen kommen in Form von reduzierten Abgeltungen den Bestellern, also Bund und Kantonen, zugute. Dieser bestehende Rahmenkredit läuft Ende 2020 aus. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen mit der Solidarbürgschaft des Bundes und zwecks Realisierung weiterer künftiger Zinseinsparungen beantragt uns der Bundesrat die Verlängerung dieser Solidarbürgschaft.
Im Kern geht es bei der Vorlage also darum, die Bonität des Bundes auf die Transportunternehmungen zu übertragen, um damit bessere Konditionen für Kapitalkosten zu erhalten. Trotzdem hat das Bundesamt für Verkehr im Jahr 2020 die Eignung und Wirksamkeit des Instrumentes der Solidarbürgschaft durch Externe untersuchen lassen. Der entsprechende Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass die in der Botschaft zum Bundesbeschluss über einen Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr vom 4. Juni 2010 formulierten Ziele weitgehend erfüllt wurden. Alle Transportunternehmungen des regionalen Personenverkehrs konnten dank der Solidarbürgschaft des Bundes von gleichen Finanzierungskonditionen profitieren. Der jährliche Zinsvorteil gemäss externer Studie beträgt 8,2 Millionen Franken und ist somit etwas niedriger als die vom BAV berechneten 10 Millionen Franken.
Die Solidarbürgschaft des Bundes wird von den Fachleuten als wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten und zur Gleichbehandlung aller Transportunternehmungen im regionalen Personenverkehr beurteilt. Die Risiken für den Bund als Bürgen werden als gering eingeschätzt. Bei der Solidarbürgschaft handelt es sich in erster Linie um ein Finanzierungsinstrument zur Vereinheitlichung der Finanzierungskonditionen und zur Senkung der Zinskosten im regionalen Personenverkehr und nicht um ein Förderinstrument. Sie führt nicht per se dazu, dass im regionalen Personenverkehr mehr Betriebsmittel beschafft werden.
Zusätzlich erweist sich als Vorteil, da alle Solidarbürgschaften beim BAV beantragt werden müssen, dass sich im regionalen Personenverkehr seit Einführung des Instruments die Transparenz bezüglich der Finanzierungen erhöht hat.
Die geprüften Alternativen zur Bürgschaft wären ein Bundesdarlehen oder eine Rollmaterialgesellschaft. Beides wurde als mit dem heutigen System nicht gleichwertig beurteilt, weil damit fundamentale Eingriffe in das System des regionalen Personenverkehr verbunden wären. Die Lösung mit der Solidarbürgschaft hat wesentliche Vorteile, die die Kommission auch in Zukunft nicht aufs Spiel setzen möchte.
Die Kommission hat sich eingehend auch mit der Bundespräsidentin und den Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Verkehr darüber unterhalten, wie gross effektiv die Risiken für den Bund sein könnten. Unter dem heute geltenden Bürgschaftsrahmenkredit trug der Bund Ende Mai 2019 Risiken von rund 2,4 Milliarden Franken. Dies führte zu einer Senkung der Finanzierungskosten für die Transportunternehmungen von rund 8 bis 10 Millionen Franken jährlich sowie zu entsprechend tieferen Abgeltungen der öffentlichen Hand. Das heisst, es profitieren davon nicht nur die Transportunternehmungen; letztlich profitieren durch geringere Abgeltungen auch die Besteller, also Kantone und Bund. Hinzu kommen für den Bund jährliche Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 330[NB]000 Franken. Dem steht ein personeller Aufwand von rund 30 Stellenprozenten für die Abwicklung von Bürgschaftsgesuchen und Risikoprüfungen gegenüber. Im Schadensfalle könnten Verfahrenskosten hinzukommen, welche aus heutiger Sicht nicht beziffert werden können.
Alles in allem ist die Kommission überzeugt, dass sich dieses System und dieses Instrument der Solidarbürgschaft bestens bewährt hat, dass keine gleichwertigen Alternativen vorhanden sind und dass es keinen Grund gibt, an der Solidarbürgschaft nicht auch in Zukunft festhalten zu wollen.
Entsprechend bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, auf das Geschäft einzutreten und in der Detailberatung dem Antrag des Bundesrates für den entsprechenden Bundesbeschluss zuzustimmen. [PAGE 844]