Bieri Peter · Ständerat · 2002-09-18
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Mit der von der WBK des Nationalrates eingereichten und vom Nationalrat überwiesenen Motion wird ein integrales Bundesgesetz über die Weiterbildung gefordert. Unter dem Begriff "Weiterbildung" wird die berufsorientierte Weiterbildung, die allgemeine Erwachsenenbildung und die Bildung Erwerbsloser subsumiert.
In der Begründung werden in detaillierter Form die wichtigsten Inhalte eines Weiterbildungsgesetzes dargestellt. Sie reichen von der Koordination, dem Zugang zur Weiterbildung, den speziell angesprochenen Bevölkerungskreisen über die Forderung nach einem Bildungsurlaub bis hin zur Verankerung institutioneller Einrichtungen und zu Finanzierungsverpflichtungen des Bundes.
Der Nationalrat hat den Vorstoss entgegen dem Antrag des Bundesrates, der die Kommissionsmotion als Postulat entgegennehmen wollte, mit 90 zu 41 Stimmen als Motion überwiesen. Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen, den Vorstoss im Sinne des Bundesrates als Postulat zu überweisen. Sie macht geltend, dass vor dem Entscheid, ein neues Rahmengesetz zu schaffen, verschiedene Fragen geklärt werden müssen. Allem voran geht es um die notwendige Verfassungsgrundlage.
In der Kommission ist verschiedentlich die Frage gestellt worden, ob die bestehenden und in der Motion aufgeführten Verfassungsgrundlagen ausreichen. Dies ist insofern von besonderer Bedeutung, als Weiterbildung auch Sache der Kantone und der Berufsverbände ist.
Auch müsste der Begriff der Weiterbildung exakter definiert werden, da es nicht angehen kann, dass mit einer allzu breiten Definition an der Schnittstelle zwischen Weiterbildung und anderweitiger persönlicher Entfaltung dem Staat Aufgaben und finanzielle Verpflichtungen überbürdet werden, die weder erwünscht noch von der Öffentlichkeit zu finanzieren sind.
Wir haben auch festgestellt, dass bereits bestehende oder in der parlamentarischen Behandlung sich befindende Gesetze vorhanden sind, die die Weiterbildung ansprechen. Dazu gehören etwa das Berufsbildungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Universitätsförderungsgesetz. Wenn nötig können auch diese Gesetze um relevante Weiterbildungsaspekte angereichert werden, ohne dass dazu ein neues Gesetz geschaffen werden muss.
Die Kommission ist nicht der Ansicht, es gebe im Bereich der Weiterbildung keinen Handlungsbedarf. Wir gehen jedoch davon aus, dass es vorerst die Frage zu beantworten gilt, wer wofür zuständig ist. Erst dann ist zu entscheiden, ob Gesetzgebungsbedarf besteht und allenfalls wo.
Die Verwaltung hat uns als Beispiel einen Bereich vorgestellt, in dem Handlungsbedarf besteht. Es geht um die modularisierte Weiterbildung mit der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse. Dies zu regeln stellt aber nach Ansicht der Kommission noch lange keinen Grund dar, ein neues Gesetz zu schaffen.
Es wurde in der WBK auch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der Grossbaustelle Bildungswesen Schweiz das Fuder nicht überladen werden sollte. Mit den detaillierten, weit reichenden Forderungen in der Begründung der Motion würde man jedoch eine Regelungsdichte mit erheblichen finanziellen Folgen für die Öffentlichkeit provozieren.
Mit der Überweisung als Postulat bleiben wir auf der richtigen Spur. Wir anerkennen, dass auch der Staat in der Weiterbildung Mitverantwortung trägt und eine Koordinationsfunktion hat. Wir wollen aber keine Überlegiferierung in diesem Bereich, in dem es doch nötig ist, dass auch andere Instrumente genutzt werden.
Aufgrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen, die Motion im Sinne des Bundesrates als Postulat zu überweisen.