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Sauter Regine · Nationalrat · 2020-09-15

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf dieses Gesetz eintreten und ihm zustimmen.

Es geht hier darum, eine Gesetzeslücke zu schliessen, die stossend ist. Das Erwerbsersatzgesetz sieht zwar bereits heute vor, dass der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aufgeschoben werden kann, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss. Allerdings sieht das Gesetz für die Dauer des Spitalaufenthalts des Neugeborenen keinen Erwerbsersatz für die Mutter vor, und auch die Maximaldauer des Aufschubs der Mutterschaftsentschädigung ist nicht geregelt.

Der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist somit seit längerer Zeit bekannt. Sowohl für die Frauen als auch für deren Arbeitgeber ist die aktuelle Situation unbefriedigend. Die Arbeitgeber haben zwar potenziell eine Lohnfortzahlungspflicht, deren Finanzierung ist aber nicht geklärt.

Mit der hier vorgeschlagenen Änderung wird die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um höchstens 56 Tage verlängert. Die Kosten, die dadurch entstehen, werden auf rund 6 Millionen Franken jährlich geschätzt und können [PAGE 1513] mit den aktuellen Einnahmen der EO finanziert werden. Das ist aus unserer Sicht tragbar.

Ich spreche gleich auch zur Minderheit Porchet bei Artikel 16c Absatz 3 Litera b. Hier unterstützen wir die Mehrheit. Die Mehrheit will, dass auf die Verlängerung nur Mütter Anspruch haben, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig sind. Dies ist richtig, geht es doch hier um die Finanzierung eines Erwerbsausfalls und nicht einfach um einen vom Arbeitgeber zu bezahlenden Urlaub. Von der Minderheit wird argumentiert werden, das sei zum einen nicht kontrollierbar und zum anderen eine unverhältnismässige Auflage für die Mutter. Dies trifft aus unserer Sicht nicht zu. Es ist zumutbar, denn die Voraussetzung ist lediglich, dass sich die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, auf das Gesetz einzutreten, ihm zuzustimmen und den Minderheitsantrag Porchet abzulehnen.