Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-09-15
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-15
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat die Rahmenbedingungen für diese Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung intensiv diskutiert. Aus dieser Diskussion ist ein Kompromiss entstanden, der einerseits dahin geht, dass die Mindestaufenthaltsdauer des Neugeborenen von den ursprünglich vorgesehenen drei auf zwei Wochen reduziert wurde. Der Entscheid für diese Reduktion auf zwei Wochen fiel einstimmig, und Ihren Voten konnten wir entnehmen, dass sie unbestritten ist. Andererseits wurde mit dieser Reduktion auch wieder eine Bestimmung aufgenommen, die ursprünglich in der Motion der SGK-S enthalten und selbstverständlich auch in der Umsetzung durch den Bundesrat vorgesehen war, nämlich dass die Frau - gemäss Artikel 16c Absatz 3 Buchstabe b - nachweisen muss, dass sie zum Zeitpunkt der Niederkunft beschlossen hatte, die Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufzunehmen. Wie mein Vorredner gesagt hat, geht es hier um die Wahrnehmung und Priorisierung des Sinnes dieses Mutterschaftsurlaubes. Die Mehrheit der Kommission hat gesagt, es würde sich in erster Linie um eine Erwerbsausfallentschädigung handeln. Deshalb möchten wir diesen Nachweis wieder in die Vorlage aufnehmen.
In der Kommission haben wir uns ausserdem versichern lassen, dass dieser Nachweis unbürokratisch und einfach erfolgen soll; es geht nicht darum, die bereits schwer belastete Situation der Familie noch zusätzlich zu erschweren. Ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis ist hier schon genügend. Selbstverständlich kann diese Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes auch von arbeitslosen oder arbeitsunfähigen Frauen geltend gemacht werden. Es ist nicht so, dass man in [PAGE 1515] jedem Fall über einen Arbeitsvertrag verfügen muss. Es war der Mehrheit der Kommission wichtig - der Entscheid fiel mit genau 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, diese Bestimmung an dieser Stelle wieder aufzunehmen, so wie es auch der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte.
Wir empfehlen Ihnen, die Minderheit Porchet abzulehnen. Am Schluss wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 6 Stimmen angenommen.