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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2020-09-15

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-15

Wortprotokoll

Mein Vorstoss möchte, dass die Wohnsitzdauer ebenfalls ein Kriterium für die Beitragshöhe von Sozialleistungen ist. Es geht hier um die Thematik - Sie wissen es - der Schweiz als Land der Einwanderung in das Sozialsystem. Der Bundesrat sagt, dass dies nicht möglich ist, es würde gegen unsere Abkommen mit der EU verstossen. Dort erkennt man z. B. eben die Wohnsitzdauer nicht immer gleich an, und es gibt auch das sogenannte Totalisierungsprinzip. In Tat und Wahrheit ist es aber so: Die EU-Verordnung 883/2004, die vom Bundesrat hier angeführt wird - sie umfasst rund 166 Seiten -, sieht trotz allem eben Möglichkeiten vor. Gewisse Länder, wie z. B. das Vereinigte Königreich oder skandinavische Länder, welche die Anträge auf Altersrente eben von Wohnzeiten abhängig machen, haben hier für sich gewisse Ausnahmen aushandeln lassen. Das haben wir leider damals bei der Aushandlung der Personenfreizügigkeit für die Schweiz verpasst, wir haben nirgends solche Ausnahmen für uns reklamiert. Und es ist tatsächlich so, dass wir im Moment sehr wahrscheinlich einen schweren Stand in Brüssel hätten.

Ich werde meine Motion hier zurückziehen, aber nicht, weil ich der Meinung bin, dass wir nicht Möglichkeiten hätten, uns im eigenen Gesetz vor diesen Einwanderungen in die Sozialsysteme zu schützen, sondern weil mit der Aushandlung der Präzisierungen zum Rahmenabkommen genau dieses Thema wieder aufkommt, nämlich dort, wo es um die Unionsbürgerrechte geht. Genau in diesem Sinne erwarten wir vom Bundesrat, dass er eben für uns gewisse Ausnahmen schaffen wird. Ich möchte diese Verhandlungen - ich habe auch nicht gedacht, dass das mit dem Rahmenabkommen so lange dauert! - jetzt nicht mit einer Motion stören, weil mir bewusst ist, dass sie in diesem Saal keine Mehrheit erlangen würde, und das wäre schädlich für unsere Position in Brüssel.

Somit ziehe ich meine Motion zurück.