Hess Lorenz · Nationalrat · 2020-09-15
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-15
Wortprotokoll
Warum sollte das KVG so abgeändert oder ergänzt werden, dass gegen Leistungserbringer, die sich systematisch weigern, den Patienten eine Rechnungskopie zuzustellen, Sanktionen ergriffen werden können? Die Antwort ist eigentlich klar: Eine Studie von Santésuisse hat aufgezeigt, dass die Rechnungen im KVG durchschnittlich um über 10 Prozent oder 28 Franken zu hoch ausfallen. Bei 107 Millionen Rechnungen ergibt das den erschreckend hohen Betrag von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr. Jetzt geht es darum, dass dem mit der Änderung des KVG zumindest teilweise ein Riegel vorgeschoben werden kann, indem zwingend verlangt wird und vor allem durchgesetzt werden kann, dass bestimmte Leistungserbringer im System des Tiers payant den Patienten eine Rechnungskopie zustellen.
Was hat das für einen Effekt? Der Effekt ist zweifach: Zum einen haben die Patientinnen und Patienten dann die Möglichkeit, bestimmte Sachverhalte zu verifizieren, zum Beispiel: Wann wurde eine Behandlung gemacht, wie lange dauerte die Behandlung? Sie können auch durchaus selber feststellen, welche Medikamente abgegeben oder welche medizinischen Hilfsmittel eingesetzt wurden. Abgesehen von der Kontrolle, die die Krankenversicherer im Nachhinein machen, wird so schon vorgängig am richtigen Ort eingewirkt und interveniert, sodass die Rechnung neu gestellt werden muss. Der zweite Effekt, den die systematische Zustellung der Rechnungskopie hat, ist natürlich auch die Sensibilisierung der Patientinnen und Patienten, indem sie sehen und sich bewusst werden, was und wie viel konsumiert wird. Deshalb könnten mit einer Kontrolle durch die Patientinnen und Patienten anhand der Rechnungskopie grobe Verstösse im Sinne von zu hohen Rechnungen eliminiert werden, was gemäss einer erhobenen Studie ein grosses Sparpotenzial mit sich bringen würde.
Wie dann diese Sanktion erfolgen könnte und ob sie angepasst werden müsste, müsste allenfalls noch diskutiert werden. Ich schlage hier vor, dass die Krankenversicherer beispielsweise berechtigt wären, bei Rechnungen, die im System des Tiers payant den Patientinnen und Patienten ohne Kopie zugestellt wurden, 40 Franken in Abzug zu bringen. Ob das die definitive Sanktion wäre, sei dahingestellt; sie könnte noch angepasst werden. Aber in diese Richtung sollte es gehen. Das wäre nicht nur ein Zeichen, sondern auch eine Sanktion. Die systematische Zustellung der Kopien könnte so massiv verbessert oder ganz gewährleistet werden.