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Stark Jakob · Ständerat · 2020-09-16

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-16

Wortprotokoll

Ich stelle fünf Minderheitsanträge auf Kürzungen in dieser Kulturbotschaft, und zwar immer nur auf Kürzung des realen Wachstums. Ich bin mir bewusst, dass ich ein Spielverderber bin. Es ist irgendwie eine undankbare Rolle. In den ganzen Beratungen ging es immer nur um Anträge für Mehrausgaben. Ich muss Ihnen sagen, dass mich das in der jetzigen Zeit eigentlich erstaunt. Ich bin überzeugt, dass unser Rat auch bei Verpflichtungskrediten die ausserordentliche Lage aufgrund von Corona-Einschränkungen bedenken sollte. Kann es wirklich sein, dass wir in der gleichen Session ein Covid-19-Notgesetz beschliessen, mit 80 bis 100 Millionen Franken an zusätzlichen Ausgaben zur Unterstützung der Kulturunternehmen, und gleichzeitig den Kulturzahlungsrahmen für die nächsten fünf Jahre einfach beschliessen, als wäre nichts passiert, ja noch aufstocken?

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich unterstütze die Covid-19-Massnahmen im Kulturbereich, und ich unterstütze auch die Kulturbotschaft. Es geht mir darum, ein kleines Zeichen zu setzen, dass jetzt die Sicherung unserer Kulturwerke im Vordergrund steht und nicht deren Ausbau. Deshalb schlage ich vor, dass verschiedene Weiterentwicklungen zeitlich verschoben werden, indem der Zahlungsrahmen um die geplante reale Mittelaufstockung, das sind 34,7 Millionen Franken, gekürzt wird. Betroffen sind fünf Bereiche, darunter auch solche, welche mir persönlich nahestehen. Doch es geht hier meines Erachtens nicht um Partikularinteressen, sondern um das Ganze.

Mit der Unterstützung meiner Minderheitsanträge setzen Sie ein kleines, aber wichtiges Zeichen, dass die Covid-19-Krise von allen ein Opfer verlangt, dass verschiedene Weiterentwicklungen jetzt etwas warten müssen und es jetzt vor allem darum geht, den Bestand zu sichern.

Zudem möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Inflationsentwicklung aufgrund der Covid-19-Krise den finanzpolitischen Spielraum sowieso vergrössert. Der Bundesrat hat die Teuerungsentwicklung, die dem Verpflichtungskredit zugrunde liegt, in den Beschlüssen, die er am 26. Februar gefasst hat, sauber aufgelistet. Sie finden die Inflationsannahmen in jedem einzelnen Beschluss. Dabei hat er in seinem Beschluss vom 26. Februar gegenüber der Vernehmlassungsvorlage bereits ein erstes Mal die Teuerung nach unten angepasst. Hätte der Bundesrat seine Botschaft erst im Juni verabschiedet, so wäre die Anpassung wesentlich grösser ausgefallen. Dass dies jetzt nicht mehr gemacht wird, ist meiner Ansicht nach aus praktischen Gründen verständlich. Dies bedeutet jedoch, dass die Teuerungsannahmen, wie sie jetzt ausgewiesen werden, um jährlich zwischen 0,4 und 0,5 Prozentpunkten zu hoch sind. In Zahlen bedeutet dies, dass der Verpflichtungskredit insgesamt einen zusätzlichen Spielraum von 14 bis 18 Millionen Franken aufweist. Oder mit anderen Worten, und ich weise Sie darauf hin: Meine Kürzungsanträge können dank dieser höheren Reserven zur Hälfte bereits aufgefangen werden.

Ich bitte Sie also, ein Zeichen zu setzen, dass es jetzt um den Bestand geht, und meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.