Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-09-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Das ist jetzt der zweite Artikel, der viel zu diskutieren gab und bei welchem Ihnen die Kommission jetzt auch einen grossen Wechsel gegenüber dem, was wir in der ersten Runde beschlossen haben, vorschlägt. Artikel 10 ist die Bestimmung, die es erlaubt, den Corona-Erwerbsersatz bzw. die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall, wie sie heisst, fortzusetzen. Das ist jetzt auch die Meinung der Kommission, die Ihnen vorschlägt, hier im Wesentlichen dem Nationalrat zu folgen. Was bisher möglich war, soll auch in Zukunft weiterhin möglich sein. Das ist so die Grundphilosophie dieser Bestimmung.
Hier stand letztes Mal die Befürchtung im Raum, was auch zum knappen Entscheid der Kommission geführt hatte, dass die Vorschläge der Kommission allenfalls eine nach oben offene Mengenausweitung bewirken würden. Das hat im Rat in einem ausserordentlich knappen Entscheid nur eine Minderheit gefunden. Dieser Befürchtung steht aber entgegen, dass man sich auch an den bisherigen Ausgaben orientieren kann, wenn wir die bisherigen Massnahmen weiterführen. Hier orientiere ich Sie darüber, dass der Kredit, diese innovative Lösung zur Krisenbekämpfung, unter dem Titel "Erwerbsersatz", also über die EO, durch den Bund finanziert wird. Der Kredit, den wir gesprochen haben, betrug insgesamt 5,3 Milliarden Franken. Bis zum heutigen Tag sind gemäss aktuellsten Zahlen davon 1,75 Milliarden ausgeschöpft worden. Es ist also erst ein Bruchteil ausgeschöpft worden. Auch die Kalkulationen für die Zeit bis Ende Jahr liegen im Moment noch deutlich unter der Hälfte dessen, was als Kredit gesprochen worden ist. Das ist die Ausgangslage.
Wenn man es noch etwas detaillierter mit den Monatszahlen abgleicht, ist es so, dass in den Monaten April und Mai während des Lockdowns, das ist auch logisch, die meisten Ausgaben entstanden, die unterbrechungsbedingten Ausgaben im Rahmen dieses EO-Corona-Erwerbsersatzes. Das ist die Ausgangslage. Das ist in diesem Sinne also ein Gegensatz zu den Kulturausgaben. Hier ist es so, dass der Kredit doch weit höher lag als das, was dann real ausgeschöpft worden ist.
Insgesamt betraf es aber doch gegen 200[NB]000 Personen, vor allem in der akuten Phase im April und Mai, die von diesen Massnahmen profitieren konnten.
Wenn Sie schauen, was die Kommission Ihnen vorschlägt, prägt insgesamt die Logik dieses Ansatzes der Weiterführung der bisherigen Massnahmen durchwegs auch die Beschlüsse, die wir Ihnen vorschlagen. Es gibt verschiedene Kategorien von Massnahmen. Das macht die Interpretation der Bestimmung auch ein wenig schwierig. Es geht hier nicht nur um Personen, die die Erwerbstätigkeit wegen der Kinderbetreuung unterbrechen mussten, es geht nicht nur um die Quarantänefälle, sondern es geht auch um diese Leute, die Selbstständigerwerbenden oder jene, die von Betriebsschliessungen oder Einbussen wegen Veranstaltungsverboten betroffen sind; es gibt hier eine heterogene Konstellation von Fällen, bei denen dieser Erwerbsersatz greift. Das macht die Interpretation etwas schwierig.
Wenn man die Bestimmung im Detail anschaut, erkennt man Folgendes: Wenn man "massgeblich einschränken" einfügt, wie der Nationalrat das formuliert hat und wir es Ihnen vorschlagen, sollte man das auch noch definieren, und zwar gemäss der Mehrheitsfassung: mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019. Die Vertreter der Minderheitsfassung möchten bei diesem Vergleich sogar 75 Prozent. Das ist der Unterschied, das ist die Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit. Grob gesehen wäre die Philosophie dieser Weiterführung aber, dass in diesen Fällen auch die massgeblichen Einschränkungen mit erfasst wären.
Diese Erläuterung gilt auch für die Weiterführung der bisherigen Rahmenbedingungen bei der Entschädigungshöhe. Hier schlagen wir Ihnen vor, bewusst eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Bisher galt bei diesen Massnahmen und anrechenbaren Beträgen das Maximaleinkommen von 90[NB]000 Franken. Der Nationalrat will es nun auf Einkommen bis 150[NB]000 Franken erhöhen. Wir schlagen Ihnen vor, hier bei den bisherigen Ansätzen zu bleiben und bei der Höhe der Entschädigung deshalb dem Bundesrat zu folgen. Es wurde auch gesagt, dass die 196 Franken pro Tag durch die heutige Gesetzgebung zur EO sowieso gegeben sind und nicht mehr extra formuliert werden müssen.
Das sind, summarisch gesehen, die Vorschläge. Insgesamt wird das Konzept des Nationalrates übernommen, es wird aber modifiziert und wieder auf das zurückgestutzt, was im bisherigen Recht möglich war.