Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-09-16
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-16
Wortprotokoll
Das ist jetzt der Kernartikel des Gesetzes, das wir beraten. Wir haben vielleicht viele Hoffnungen geweckt. An diesem Artikel wird sich messen lassen, ob die Hoffnungen der betroffenen Branchen und Individuen erfüllt werden oder nicht. Artikel 10 ist anders als Artikel 8a. Artikel 10 verankert direkte Ansprüche, Artikel 8a nicht; er ist ein Programm für die Kantone. Vor allem aber liegen bei Artikel 10 die Kredite bereits vor, bei Artikel 8a noch nicht. Das heisst, per Verordnungsrecht und, wie die Übergangsbestimmungen in Artikel 14 zeigen, sogar rückwirkend ab dem 17. September dieses Jahres können hier Ansprüche sofort geltend gemacht werden.
Es gab ursprünglich zwei verschiedene Konzepte, ein nationalrätliches und ein ständerätliches; ich lasse jetzt die bundesrätliche Ursprungsversion im Moment einmal weg. Ihre Kommission schlägt Ihnen heute vor, auf das nationalrätliche Konzept zu wechseln, obwohl das ständerätliche eigentlich gut durchdacht war - es war vorsichtig und Ähnliches. Aber angesichts dessen, wie wir jetzt Artikel 8a formuliert haben, derart zurückhaltend und spät einsetzend, ist es notwendig, dass wir einen Artikel 10 konstruieren, der die effektiv betroffenen Individuen auch abholt.
Deshalb schlägt Ihnen die Kommission vor, bei wichtigen Eckpunkten nachzugeben, also auch bei massgeblicher Einschränkung des Betriebs und auch an die Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung Hilfen zu leisten. Das hatten wir ursprünglich nicht drin. Ermöglicht hat der Nationalrat dies damit, dass er in Artikel 14 eine Brücke gebaut hat, indem das geltende Gesetz nur bis nächsten Juni in Kraft bleibt. Der Ständerat hat heute die Pflicht, weil es ein derart wichtiger Artikel ist, die nötigen Jalons einzuschlagen, damit die Verordnung des Bundesrates in die richtige Richtung geht, und das heisst insbesondere, die Begriffe zu klären.
Das machen wir mit dem "massgeblich einschränken" in Absatz 1. Das machen wir nachher auch, indem wir komischerweise einen Teil von Absatz 2 Buchstabe c weglassen. Hier bleibt es jetzt beim Entwurf des Bundesrates. Das bedeutet nicht, dass unbeschränkt nach oben ausbezahlt wird, sondern dass wie im geltenden Recht die Tageslimite von 196 Franken bestehen bleibt. Hier wird geltendes EO-Recht einfach weitergeführt.
Der Ständerat hatte ursprünglich Bedenken gegenüber dem Selbstdeklarationsprinzip. Selbstdeklaration tönt wie Selbstbedienung. Mit der Formulierung, wie wir sie jetzt haben, ist es zwar eine Selbstdeklaration. Aber sie ist deutlich eingeschränkt, indem sie sich auf die Vergleichsjahre 2015 bis 2019 abstützen muss und indem die Antragsteller wissen, dass im Nachhinein auch über Stichproben nachgeprüft wird, ob die Behauptungen im Antrag stimmen oder nicht.
Insgesamt scheint mir dies eine stimmige Lösung zu sein und ein wesentlicher Schritt auf den Nationalrat zu, damit wir es schaffen, in dieser Session für die betroffenen Branchen wirklich echte Hilfe zu bringen.