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Graf Maya · Ständerat · 2020-09-16

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-09-16

Wortprotokoll

In Artikel 8a haben wir eine Härtefallregelung für Unternehmen geschaffen. Darüber bin ich persönlich sehr froh, dass wir das gemeinsam geschafft haben. Eine Härtefallregelung wird vielen Unternehmen helfen, die jetzt wirklich in Not geraten, vor allem in der Reisebranche, in der Veranstaltungsbranche, zum Beispiel die Schausteller und auch viele kleine Unternehmen, weil unser Land ja ein Land der Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer ist.

Hier, in Artikel 10, geht es um Personen, um Menschen. Es geht um ihre wirtschaftliche Existenz, weil sie selbstständig sind, weil sie ja nicht angestellt sind und somit keine Möglichkeit für Kurzarbeitsentschädigung haben. Es geht also um alle diese KMU-Unternehmerinnen und -Unternehmer, die selbstständig sind, vielleicht nur ein paar Arbeitnehmende haben, die unsere Jugendlichen ausbilden, und um die Inhaberinnen und Inhaber einer GmbH, die selber im Unternehmen arbeiten, also um die Arbeitgeberähnlichen. Ich kann Ihnen sagen, ich bin extrem froh, dass wir hier gemeinsam die Kurve gekriegt haben und es jetzt mit dieser Gesetzgebung rückwirkend ermöglicht wird, dass diese Erwerbsersatzentschädigungen, die am 16. September auslaufen werden, für diejenigen, die in Not sind und sie brauchen, weitergeführt werden; dass wir hier mit all den gesetzlichen Grundlagen, die schon vorhanden sind, und auch mit dem Konzept, das wir nun als Differenz zum Nationalrat vorschlagen, eine kohärente Gesetzgebung fortführen können und diese Personen nicht im Stich lassen.

Wenn wir uns noch einmal die Betroffenen vor Augen führen, sind das zurzeit vor allem auch Unternehmer und Unternehmerinnen, die in der Veranstaltungsbranche und auch in der Reisebranche leiden. Es werden praktisch keine Reisen mehr gebucht, sondern es werden Reisen abgesagt. Sie arbeiten also, aber es gibt kein Einkommen mehr. Es sind auch viele, die bei all den Veranstaltungen, die nun abgesagt werden, zwar die Absagen bearbeiten müssen, mit all den nachgelagerten kleinen Betrieben, aber dadurch gar keine Einnahmen mehr haben. Daher bin ich sehr froh, dass wir [PAGE 881] jetzt dieses Konzept vom Nationalrat haben, der uns ja entgegengekommen ist, auch mit der Befristung auf Mitte des nächsten Jahres, auf Mitte Juni 2021. Das ist richtig, die Situation kann neu beurteilt werden. Und wir hoffen alle, dass die zweite Hälfte des Jahres 2021 wieder mehr Morgenlicht bringt, vor allem auch für Veranstaltungen und für unser ganzes gesellschaftliches Leben und natürlich in erster Linie für unsere Gesundheit.

Wenn wir dies heute tun, dann bitte ich Sie, dass wir bei diesen 60 Prozent bleiben, also der Mehrheit folgen und den Minderheitsantrag Ettlin Erich ablehnen. Wir nähern uns so auch stärker dem Nationalrat, der hier keine Differenzierung respektive Vorgabe gemacht hat. Es ist sicher richtig, wenn wir eine solche ins Gesetz schreiben, aber wir sollten hier dem Nationalrat doch entgegenkommen und die Grenze bei mindestens 60 Prozent lassen.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Es wird sehr vielen Menschen ein Stein vom Herzen fallen, das werden wir vielleicht dann hören oder lesen, wenn sie uns schreiben. Auch Sie und ich haben viel Post bekommen, und es ist sehr wichtig, diese Lücke nicht zu hinterlassen, sondern hier weiterzugehen. Es wurde vorhin von Herrn Bischof richtigerweise gesagt, dass die Härtefallregelung über die Kantone laufen muss. Das braucht seine Zeit, und die Kredite sind noch nicht gesprochen. Das heisst, dort vergehen Monate, bis überhaupt etwas bezahlt werden kann. Mit diesem Konzept hier können wir nahtlos weiterhelfen, wo Not ist. Jede Hilfe ist besser als Arbeitslosigkeit und dann zuletzt Sozialhilfe.