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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2020-09-16

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-16

Wortprotokoll

Die Botschaft zu den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank datiert vom 19. Februar 2020. Die Aussenpolitische Kommission hat diese Botschaft am 24. August dieses Jahres umfassend beraten und ihre Beschlüsse gefasst. Über elf Anträge, die in der Kommission eingereicht wurden, wurde abgestimmt.

Vorweg: Unsere Kommission bedankt sich beim Bundesrat und den involvierten Direktionen für das aktive Mitwirken in den internationalen Organisationen von Weltbank und Entwicklungsbanken.

Ich spreche jetzt zum Eintreten. Der Bundesrat beantragt uns im Bundesbeschluss 1 einen Verpflichtungskredit von 217,5 Millionen Franken, das ist inklusive der Reserve für Wechselkursschwankungen, für die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und an der Internationalen Finanz-Corporation - zusammengefasst: Weltbankgruppe - sowie einen Verpflichtungskredit von 713,9 Millionen Franken für die Erhöhung des Garantiekapitals bei der Weltbankgruppe. Im Bundesbeschluss 2 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 109,69 Millionen Franken, das ist inklusive der Reserve für Wechselkursschwankungen, für die Teilnahme an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie einen Verpflichtungskredit von 1718,2 Millionen Franken für [PAGE 1556] die Erhöhung des Garantiekapitals bei der Afrikanischen Entwicklungsbank. Im Bundesbeschluss 3 soll der Bundesrat ermächtigt werden, der Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation zuzustimmen, wonach neu bei Kapitalerhöhungen eine Zustimmungsquote der Mitglieder von 85 Prozent notwendig ist. Bis anhin war diese Quote bei 80 Prozent.

Zusammengefasst beinhaltet diese Vorlage ohne Reserven für Wechselkursschwankungen Kreditbeschlüsse von total 297,4 Millionen Franken. Für Kapitalerhöhungen erhält der Bund neu Aktien, die Bundesrechnung wird somit nicht belastet. Zur Erhöhung des Garantiekapitals und für Währungsreserven beantragt der Bundesrat Kreditbeschlüsse von 2461,89 Millionen Franken. Zum Garantiekapital ist zu erwähnen, dass bis anhin noch nie ein Ausfall finanziert werden musste.

Ihre Kommission anerkennt das wichtige Engagement der Schweiz in diesen Organisationen. Bei der Afrikanischen Entwicklungsbank kommt sie seit 1982, bei der Weltbankgruppe seit 1992 ihrer solidarischen Verantwortung nach. Dies tut sie mit dieser Kapitalerhöhung - bei der Afrikanischen Entwicklungsbank ist es die fünfte - erneut. Diese Organisationen übernehmen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung in Entwicklungs- und Schwellenländern der Welt, um Projekte in den Bereichen Infrastrukturaufbau, Produktionsförderung und Stärkung der demokratischen Prozesse sowie der Bildungsinstitutionen zu finanzieren.

Die Mehrheit Ihrer APK-N beantragt, auf die Vorlage einzutreten; eine Kommissionsminderheit sowie eine Minderheit der FK-N wollen nicht auf die Vorlage eintreten. Es wurde darauf hingewiesen, dass es in fast allen afrikanischen Ländern Korruption gebe und somit ein finanzielles Engagement nicht angezeigt sei. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass auch der finanzielle Aspekt eine Rolle spielen müsse. Diese Vorlage sei nämlich vom Bundesrat noch vor der Covid-19-Krise ausgearbeitet worden.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf die drei Bundesbeschlüsse einzutreten.