Pfister Gerhard · Nationalrat · 2020-09-16
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-16
Wortprotokoll
Die Strasse ist nach wie vor der wichtigste Verkehrsträger in der Schweiz. In der Schweiz stehen den über 5000 Garagisten gerade mal rund 30 Importeure gegenüber. Die wenigen Hersteller und Importeure sind multinationale Unternehmen mit beträchtlichen finanziellen und personellen Mitteln. Demgegenüber sind die Garagisten meistens KMU mit wenigen Mitarbeitenden und bescheidenen finanziellen Mitteln, die sich oft keinen Zivilprozess leisten können, da die Kosten für einen solchen Prozess [PAGE 1576] im sechsstelligen Bereich liegen. Dieses Machtungleichgewicht und die besondere Marktstruktur haben dazu geführt, dass branchenspezifische Regulierungen zwecks Sicherstellung des Wettbewerbs notwendig wurden.
Die Weko hat im Jahr 2002 eine KFZ-Bekanntmachung erlassen. Diese Bekanntmachung enthält Regeln für den Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen sowie für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen, ebenso wie Antworten auf die Frage, wann Klauseln in Händler- und Werkstattverträgen gegen das Kartellrecht verstossen. Ein Importeur etwa darf eine Werkstatt nicht verpflichten, auch einen Händlervertrag abzuschliessen.
In der Praxis gestaltet sich aber die Umsetzung dieser Bekanntmachung als äusserst schwierig. Praktisch jedes Mal sind Verfahren bei Zivilgerichten gescheitert. In einem anderen Fall wurde dem Garagisten zwar ein besonderer Rechtsschutz zugebilligt, aber später hat ihn dann das kantonale Gericht in Solothurn darauf verwiesen, dass er als Garagist nach Norditalien gehen und vor einem dortigen Gericht sein Glück versuchen solle. Sie können sich vorstellen, welche Aussichten dieser Garagist dann hat.
Die Folgen dieses fehlenden Rechtsschutzes sind für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Wettbewerbs dramatisch. Bei einigen Marken kontrollieren die Importeure bzw. die Retailbetriebe, welche zum Konzern des Importeurs gehören, bereits weit über 50 Prozent des Sales- und After-Sales-Marktes. Familien-KMU und Traditionsunternehmen gehen in der Branche zunehmend verloren.
Der Bundesrat hat die Motion abgelehnt, weil er sagt, die Garagisten könnten ja an die Zivilgerichte gelangen. Wie ich Ihnen jetzt gezeigt habe, ist aber das Problem gerade, dass die Zivilgerichte dann sagen: "Es ist nicht in unserer Zuständigkeit." Dann fallen die Garagisten eigentlich zwischen die Fronten. Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, diese Frage zu regeln. Die Weko soll wirklich verbindliche Regeln erstellen, damit die Garagisten zu dem Recht kommen, das ihnen zugestanden wird.