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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-09-18

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Zum Minderheitsantrag Dettling liegt eine Diskussion Ihrer Kommission vor, selbstverständlich nicht zum Antrag von Herrn Kollege Schweiger, aber da sind ja nur zahlenmässige Differenzen. Aus dieser Diskussion sei noch einmal festgehalten, dass es richtig ist, dass die Bundesverfassung nicht jede Begrenzung ausschliesst. Der Sozialschutz lässt sich aber nach Auffassung Ihrer Kommission nicht sachlich haltbar nach dem Jahresumsatz und nach der Beschäftigtenzahl abgrenzen. Es sind ohne weiteres Fälle denkbar - sie wurden in der Kommission auch erörtert -, wo grössere oder kleinere Umsatzzahlen, grössere oder kleinere Beschäftigtenzahlen zu einem Schutzbedürfnis führen könnten. Ich verweise auf die Ausführungen der Herren Epiney und Stadler. Die Zahlen sind weithin trotzdem zufällig, und die Frage des massgebenden Stichtages wäre mit diesen Anträgen auch noch nicht geregelt. Im Übrigen bitte ich Sie, diese Differenz nicht zu überschätzen. Das ist keine zentrale Frage für die Vorlage insgesamt. Im realen Geschäftsleben kommt man ganz offensichtlich mit dieser Regel auch heute zurande, heute ist ja diese Unterstellung geltendes Recht.

Ich darf Sie daran erinnern, dass der Nationalrat mit 83 zu 69 Stimmen das entschieden hat, was vorliegt, nämlich die Unterstellung. Aus der Diskussion des Nationalrates ergibt sich, dass die Variante, die uns ursprünglich Herr Dettling vorgeschlagen hat, erörtert wurde. Es wurde aber kein entsprechender Antrag gestellt. Auch die anderen Abgrenzungsprobleme sind durchaus diskutiert worden, aber man hat keinen anderen Weg gefunden. Letztlich hat man gesagt: Wir können es nicht anders abgrenzen, also lassen wir es beim heute geltenden Recht. Das ist der Antrag, den ich Ihnen namens der Kommission zu unterbreiten habe.