Sauter Regine · Nationalrat · 2020-09-16
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Wir behandeln hier eine Standesinitiative St. Gallen, die eine Anpassung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes fordert, um die Zahlung von Provisionen für Wechsel in der Grundversicherung zu untersagen. Als Begründung wird angeführt, dass ein grosser Teil der jährlichen Wechsel in der obligatorischen Krankenversicherung aufgrund der Beratungstätigkeit von Maklern erfolge. Studien würden zeigen, dass die Krankenkassen jährlich Hunderte von Millionen Franken an Provisionen für neue Abschlüsse an Vermittler entrichteten. Getragen würden diese Vermittlungsprovisionen durch die Versicherten, die diese Kundengewinnungsaktionen mit ihren Prämien bezahlten.
Die Standesinitiative hält weiter fest, dass gemäss Artikel 19 Absatz 3 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes die Krankenkassen eine Branchenvereinbarung im Bereich Telefonwerbung zur Beschränkung der Höhe der Vermittlerprovisionen abschliessen könnten. Eine solche Vereinbarung hätten viele Krankenkassen unterzeichnet, verschiedene Kassen aber eben auch nicht. Zudem würden sich trotz Branchenvereinbarung die wenigsten Versicherer an die Abmachung halten. Ein gänzliches Verbot für die Auszahlung von Vermittlerprovisionen bei der Grundversicherung würde gemäss der Standesinitiative klare Bedingungen schaffen und den allein provisionsmotivierten Wechsel unterbinden.
Der Ständerat hat der vorliegenden Standesinitiative im Dezember 2018 ohne Gegenantrag keine Folge gegeben. Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission hält fest, dass das Parlament mit der Annahme der Motion 18.4091, "Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, [PAGE 1580] Sanktionen und Qualitätssicherung", bereits auf die durch hohe Vermittlungsprovisionen ausgelösten Probleme reagiert hat.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Erlassentwurf vorzubereiten, damit der Bundesrat eine Branchenregelung für Vermittlerprovisionen in der Grund- und Zusatzversicherung für allgemeinverbindlich erklären und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehen kann.
Die von der Standesinitiative erhobene Forderung nach einem generellen Verbot der Auszahlung von Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung erachtet die Mehrheit als zu weitgehend, da eine massvolle Vergütung von Beratungsleistungen weiterhin möglich sein soll.
Auch die Minderheit Ihrer Kommission begrüsst die Stossrichtung der genannten Motion. Sie möchte aber noch einen Schritt weiter gehen: Da die hohen Vermittlungsprovisionen über die Prämien von den Versicherten selbst und indirekt über die Prämienverbilligungen auch von der öffentlichen Hand bezahlt werden, unterstützt sie die Forderung der Standesinitiative, dass Zahlungen von Provisionen für Wechsel in der Grundversicherung generell untersagt werden.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.