Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-09-16
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-16
Wortprotokoll
Die SGK-N hat diese parlamentarische Initiative am 25. Juni 2020 behandelt und lehnt sie mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Wie bereits erwähnt, fordert die parlamentarische Initiative eine Änderung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die [PAGE 1588] Krankenversicherung zum Verfahren der nicht bezahlten Prämien, und zwar, dass er so geändert wird, dass die Kantone die Verlustscheine von Versicherern übernehmen und die nicht bezahlten Prämien eintreiben können.
Die Kommissionsmehrheit anerkennt den Handlungsbedarf, will aber Doppelspurigkeiten vermeiden, weil die SGK-S derzeit mit der gleichen Thematik befasst ist. Die geltende Regelung zum Verfahren bei Nichtbezahlung der Krankenkassenprämien in Artikel 64a KVG ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Die konkrete Ausgestaltung stützt sich auf die Vorschläge, welche die Gesundheitsdirektorenkonferenz mit den Versicherern ausgehandelt hatte.
Der Verbesserungsbedarf ist allerdings seit längerer Zeit Gegenstand politischer Diskussionen, nicht zuletzt darum, weil das Volumen der Verlustscheine massiv angestiegen ist. Gestützt auf die Standesinitiative 16.312 hat sich die SGK-S vertieft mit Artikel 64a KVG befasst und eine Gesetzesänderung ausgearbeitet. Der entsprechende Vorentwurf ist bis am 6.[NB]Oktober dieses Jahres in der Vernehmlassung. Die heute geltende Regelung soll gemäss Vorentwurf so ergänzt werden, dass die Kantone die Verlustscheine übernehmen können, wenn sie den Versicherern 90 Prozent des Betrags dieser Verlustscheine bezahlen.
Die Kantone können somit die Verlustscheine selber bewirtschaften, wie das auch die parlamentarische Initiative Golay bzw. Amaudruz will. Da sie über die Steuerdaten der Versicherten verfügen, können sie deren finanzielle Situation besser beurteilen und daher das Geld auch besser eintreiben. Zudem können die Versicherten die Krankenkasse wieder wechseln. Die Kantone sollen aber weiterhin auch die Möglichkeit haben, 85 Prozent der Forderungen zu übernehmen und die Verlustscheine weiter bei den Versicherern zu belassen. Es soll also eine Wahlfreiheit geben für die Kantone, es soll nicht, wie die parlamentarische Initiative Golay bzw. Amaudruz fordert, generell so gemacht werden müssen.
Wir bitten Sie, die parlamentarische Initiative abzulehnen, weil das Anliegen aufgenommen und bereits in Umsetzung ist.