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Rieder Beat · Ständerat · 2020-09-17

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-17

Wortprotokoll

Am 16. März 2020 hat der Bundesrat in der Schweiz die ausserordentliche Lage ausgerufen. Das scheint schon weit zurück zu sein, ist aber erst vor Kurzem passiert. Seit dieser Zeit wursteln sich das Parlament und der Bundesrat mit einer Dringlichkeitsgesetzgebung mehr schlecht als recht durch diese Krise. Wir machen es gut, aber es ist offenkundig, dass uns in verschiedenen Bereichen die gesetzlichen Grundlagen für die Bewältigung einer ausserordentlichen Lage fehlen.

Wenn wir mit allen Unterschieden in unserer Beurteilung dieser Krise etwas gelernt haben sollten, dann das: Unsere Regierung und auch das Parlament verfügen nicht über die gesetzlichen Grundlagen, wie wir als direkt-demokratisches System der Schweiz bei einer ausserordentlichen Lage funktionieren sollen. Diese Motion verlangt nun nichts anderes, als dass die Handlungsfähigkeit des demokratischen Systems der Schweiz, eines speziellen Systems, eines direkt-demokratischen Systems, auch in einer solchen Ausnahmesituation festgelegt und gewahrt bleiben sollte.

Was antwortet der Bundesrat auf diese Motion? Er verweist auf die bestehende Gesetzgebung und die Kompetenzordnung für - sagen wir es so - Friedenszeiten oder, anders ausgedrückt, für die ordentliche Lage. Das ist auch unbestritten und auch nicht Gegenstand dieser Motion. Aber dann teilt uns der Bundesrat etwas ganz Delikates mit: "Die bestehenden Prozesse rund um die Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen sowie die Ausübung der Volksrechte sind deshalb vor dem Hintergrund der Covid-19-Epidemie zu überprüfen." Die Prozesse sind zu überprüfen. Ich will auch Prozesse überprüfen, aber ich will, dass diese Prozesse - das sind eigentlich gesetzgeberische Prozesse - nicht durch den Bundesrat überprüft werden und die Spielregeln nicht durch den Bundesrat festgelegt werden, sondern durch das Parlament.

Wir brauchen nicht eine Dringlichkeitsgesetzgebung, die sich in allen Bereichen unserer Gesetzgebung fortpflanzt. Vielmehr sollten wir, wenn wir es können und wenn wir schon wissen, dass es eine ausserordentliche Lage geben kann und wie die ausschauen könnte, in aller Ruhe und Besonnenheit die gesetzlichen Grundlagen für solche Ereignisse selbst an die Hand nehmen - und zwar jetzt. Ich habe, gelinde gesagt, den Eindruck, als ob mir der Bundesrat in seiner Antwort mitteilt, es werde schon nichts schiefgehen und wenn etwas schiefgehe, sei es besser, wenn dies der Bundesrat mache und nicht das Parlament.

Daher habe ich erst beim zweiten Durchlesen der Antwort des Bundesrates gemerkt, wie wichtig es ist, dass wir uns jetzt hier gesetzgeberisch vorbereiten und uns nicht auf die Situation einlassen, dass der Bundesrat die Prozesse inhaltlich und zeitlich selbst vorgibt und definiert. So funktioniert ein direkt-demokratisches Land nun einmal nicht. Solche Zielsetzungen tragen Züge anderer Staatssysteme, vielleicht einer parlamentarischen Demokratie, wo die Regierung gegenüber dem Parlament eine starke Position hat. Aber die Schweiz hat eben ein direkt-demokratisches System mit einmaligen Volksrechten, und wir sollten unseren Volksrechten auch in solchen Krisenzeiten Sorge tragen. Wir sollten dafür sorgen, dass wir die Prozesse, die Gesetzgebungsprozesse so anlegen, dass sie auch in Krisenzeiten funktionieren.

Kommen Sie mir in diesem Punkt bitte nicht mit den Gemeinden und Kantonen. Die werden das Ihrige in ihrer Kompetenz veranlassen müssen. Wir, das eidgenössische Parlament, müssen den Job für die Volksrechte und die Wahlen auf Bundesebene machen.

Ich habe mir bei der Beantwortung der Motion durch den Bundesrat eigentlich folgende drei Fragen gestellt: Was wäre gewesen, wenn die Covid-19-Pandemie nicht im März 2020 ausgebrochen wäre, sondern im September und Oktober 2019, während der Wahlen? Das Virus war ja schon da, wahrscheinlich war es nur ein glücklicher Zufall, dass es erst im März ausbrach. Was wäre gewesen, wenn der Bundesrat ein Versammlungsverbot ausgesprochen hätte? Was wäre gewesen, wenn er eine Ausgangssperre angeordnet hätte? Ich habe die Antworten in der bundesrätlichen Antwort nicht gefunden. Daher bin ich der Meinung, dass diese Motion unbedingt angenommen werden sollte.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.