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Thurnherr Walter · 2020-09-17

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-17

Wortprotokoll

Ich glaube, Herr Rieder weist mit seiner Motion schon auf eine kritische Phase hin. Die politischen Rechte in solchen Krisenzeiten sind ein sehr wichtiges Anliegen. Man muss das untersuchen. Wir werden das auch überprüfen. Deshalb haben wir das auch in der Stellungnahme des Bundesrates erwähnt. Das ist ein Schwerpunkt in dieser Legislatur. Es sind aber dann vor allem organisatorische Prozesse, die dazu beitragen können, dass man auch pandemietauglicher wird.

Sie haben gesagt, der Bundesrat habe sich mehr schlecht als recht mit Notrecht durch diese Phase hindurchgewurstelt. Ich glaube, man muss da fair sein. Ich war ja dabei. Der Bundesrat hat dieses Notrecht wirklich nur dann gebraucht, wenn er es als notwendig erachtet hat. Er hat es auch nur so lange gebraucht, wie er es als notwendig erachtet hat. Ich habe das im Zusammenhang mit dem Covid-19-Gesetz gesagt: Bereits weniger als vier Wochen nach der ersten notrechtlichen Massnahme hat er den Entscheid über den Prozess gefällt, wie man wieder aus dem Notrecht herauskommt. Ihm zu unterstellen, er wurstle sich da durch, ist angesichts der Krise auch etwas schlechtgeredet. Die Krise ist eine Notsituation, da muss man eben improvisieren. Notrecht wirklich dann anzuwenden, wenn es sein muss, bedeutet halt eben auch, in spezifischen Situationen spezifische Massnahmen zu ergreifen.

Hingegen war diese Massnahme mit dem Fristenstillstand, wie Herr Minder zu Recht sagt, eben gerade nicht eine notrechtliche Massnahme. Sie war auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte gestützt. Hier hat der Bundesrat die Möglichkeit, die Abstimmung abzusetzen, ohne dass er Notrecht dazu anwenden muss. Der Fristenstillstand, den Sie auch erwähnen, ist dann wirklich eine Massnahme, die keine Regel werden sollte.

Vielleicht erinnern Sie sich, wie der Fristenstillstand zustande gekommen ist: Das Parlament tagte nicht mehr. Ab diesem Moment hätten die laufenden Fristen für die Konzernverantwortungs-Initiative dazu geführt, dass Sie den Gegenvorschlag gar nicht mehr hätten behandeln können. Das war eine Reaktion auf das Nicht-mehr-Tagen des Parlamentes. Die Abstimmung wurde eben nicht als notrechtliche Massnahme abgesagt. Dafür hat der Bundesrat die Kompetenz. Es ist aber klar, dass wir diesen Bereich, den Bereich politische Rechte, in der Evaluation besonders berücksichtigen werden.

Was die digitale Kompetenz betrifft: Es gibt jetzt etwa drei parlamentarische Initiativen für die Digitalisierung des Parlamentes. Es gibt verschiedene Vorstösse in diesem Zusammenhang. Es gibt verschiedene Punkte in der Legislaturplanung, wonach man die Digitalisierung fördert. Ich begrüsse das sehr, denn lange Zeit war das nicht so populär, auch in diesem Rat nicht. Das ist aufgegleist. Wir haben - ich weise darauf hin - vor Kurzem einen Bericht veröffentlicht, in dem wir gesagt haben, was wir alles machen. Es ging z. B. um die elektronische Vernehmlassung, um die strukturierten Prozesse, um Datenmodelle, um Petitionsplattformen, die wir, was den Bund betrifft, digital anbieten wollen. Das ist aufgegleist.

Insofern zielt die Motion in eine richtige Richtung. Aber Sie machen jetzt gesetzliche Grundlagen für einen Fristenstillstand und wollen sozusagen aus einem absoluten Ausnahmefall heraus regeln, wie wir das in Zukunft anwenden. Ich würde Ihnen aber empfehlen, das wirklich beim absoluten Ausnahmefall - so, wie es eben in der Verfassung geregelt ist - zu belassen und das Thema an sich aufzunehmen, aber gesetzgeberisch nichts zu ändern.