Graf Maya · Ständerat · 2020-09-17
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Es geht um die Motion 19.4390. Es ist eine Motion der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zu Anlaufstellen in Sachen Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 30. Juni die oben erwähnte und von ihrer Schwesterkommission am 19. November 2019 eingereichte Motion vorgeprüft. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine oder mehrere Stellen zu bezeichnen, welche über die erforderlichen Verfahrenskenntnisse bezüglich Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen verfügen, sich über den aktuellen Wissensstand und die Rechtsprechung in diesem Bereich auf dem Laufenden halten und dadurch bei Bedarf anderen Einheiten des Bundes Rechtsauskünfte erteilen und diese beraten können. Er soll überdies dafür sorgen, dass sich die durchführenden Stellen bei formellen und rechtlichen Fragen systematischer an diese Beratungsstellen wenden.
Ihre Kommission ist ebenfalls der Ansicht, dass dieser Motion zugestimmt werden sollte. Es soll eine Bundesstelle bezeichnet werden, welche die nötige Verfahrensexpertise besitzt beziehungsweise sich aneignet und bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen beratend beigezogen wird.
Warum ist diese Motion nun auf dem Weg und schlussendlich auch bei uns? Im Rahmen ihres Berichtes vom 26. Juni 2018 zu den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften wiesen die GPK der beiden Räte auf verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Administrativuntersuchung zu dieser Thematik hin, die durch die Eidgenössische Finanzkontrolle im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung durchgeführt wurde. Im Folgenden zeigten die Abklärungen der GPK, dass die effektive Rolle der Bundesstellen bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen stark zu relativieren ist. Daraus entstand dann ein Auftrag an die Parlamentarische Verwaltungskontrolle. Diese lieferte am 17. Juni 2019 einen umfassenden Bericht zu den Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung ab.
Daraufhin hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in ihrem Bericht vom 19. November 2019 festgehalten, dass diese Empfehlung an den Bundesrat gehen müsste. Damit ist der Handlungsbedarf gegeben. Mit einer Motion soll nun der Bundesrat beauftragt werden, eine Bundesstelle zu bezeichnen und die nötige Verfahrensexpertise auszubauen und sich anzueignen, weil Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung eine sehr heikle Frage sind, die sehr sorgfältig und auch einheitlich abgewickelt werden sollte.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, diese Motion ebenfalls anzunehmen.