Thurnherr Walter · 2020-09-17
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-17
Wortprotokoll
Ich gebe Herrn Ständerat Wicki recht: Es ist eine sehr spezielle Situation, eine notrechtliche Situation, und damit muss man sehr aufpassen. Man muss nach der Einberufung und der Anwendung sehr schnell wieder daraus herauskommen.
Ich weiss einfach nicht, ob das Mittel, das Sie jetzt vorschlagen, geeignet ist, wenn Sie zu Beginn der Legislatur ein Gremium aus Vertretern der Bundesversammlung, Vertretern der kantonalen Regierungen, der Wirtschaft und der Wissenschaft schaffen, das dann einberufen wird im Fall, dass eine notrechtliche Situation ausgerufen wird, und das dann den Bundesrat begleitet und die Lage reflektiert. Ich stelle mir das einfach so vor: Sie müssten dann zu Beginn der Legislatur schon eine Ahnung haben, welche Wissenschaftler Sie in dieses Gremium hineinwählen wollen - es sei denn, Sie nehmen das ganze Spektrum an Wissenschaftlern, die dann betroffen sein könnten. Dann wählen Sie eine Reihe von Politikern aus Kantonen und Parlamentariern hinein. Was erwarten Sie von diesen Parlamentariern, wenn Sie dann den Bundesrat mit Notrecht regieren lassen?
Ich persönlich finde jetzt die vorhin von Herrn Rieder beantragte Verstärkung der Digitalisierung, indem über die ordentlichen Strukturen versucht wird, z. B. virtuell die Kommissionen einzubeziehen, die sich tagtäglich mit solchen Fragen befassen, viel effizienter und auch demokratisch legitimer. Sie könnten dann z. B. in der Pandemie eine Konsultation eben auch virtuell durchführen. Weil das Parlament nicht tagen konnte, war das nicht möglich. Mir scheint aber dieser Kanal geeigneter, als jetzt ein neues Gremium zu schaffen, das eine Art von Challenging, Reflexion und Begleitung ist. Man weiss dann nicht genau, welches die Erwartungen gegenüber den Leuten sind, die dort drin Einsitz nehmen, nur, dass man sie dann auch noch einbezieht.
Ich glaube, es ist besser, man zieht die Kantone in einer notrechtlichen Situation direkt bei, wenn man dafür Zeit hat. Man bezieht auch die Kommissionen ein, wenn man Zeit hat. Aber ich würde jetzt nicht zu Beginn der Legislatur ein neues Gremium schaffen für den Fall, dass der Bundesrat mit Notrecht mit etwas unbestimmten Kompetenzen verfügt. Dieser Begriff der Reflexion hat den Beigeschmack eines Beirates für den Bundesrat im Fall von Krisen. Ich wäre da eher für scharfe Kompetenzen und scharfe Abgrenzungen, wer welche Aufgaben wahrnimmt. Das ist heute im Gesetz so geregelt: Der Bundesrat verfügt mit Notrecht, wenn es nicht anders geht. Dann muss er innerhalb einer gewissen Zeit sofort dem Parlament eine entsprechende Verstetigungsbotschaft vorlegen. Das erachte ich eigentlich als genügend.
Was wir aber machen könnten - und das geht in die Richtung der Motion Rieder 20.3419 -, ist, diese virtuellen bzw. digitalen Möglichkeiten auszuschöpfen und zu versuchen, die Kommissionen trotzdem einzubeziehen, auch wenn es dann einmal eine Situation gibt, in welcher das Parlament nicht ordentlich tagt.