Wicki Hans · Ständerat · 2020-09-17
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Die Beratung des Covid-19-Gesetzes in den vergangenen Wochen hat gezeigt, dass wir uns staatsrechtlich in einem sensiblen Bereich befinden. Nicht umsonst ergriffen in den letzten Wochen namhafte Rechtswissenschafter das Wort, welche den vorliegenden Entwurf sehr zurückhaltend beurteilen.
Noch mehr gaben allerdings die Ausnahmeerlasse der vergangenen sechs Monate Anlass zu breiten Diskussionen. Natürlich besitzen diese im Grundsatz eine Fundierung in der Bundesverfassung und im Gesetz. Doch erlauben Sie mir auch folgende Bemerkung: Ich habe in meiner Motion exemplarisch einige Grundrechte aufgeführt, die durch die Massnahmen mindestens tangiert wurden. Es wird wohl niemand ernsthaft bestreiten, dass verschiedene Rechte weitgehend eingeschränkt wurden. Dass dabei die Frage nach der Gesetzmässigkeit und insbesondere Verhältnismässigkeit speziell in den ersten Wochen kaum thematisiert wurde, ist eigentlich nachvollziehbar, muss uns aber dennoch zu denken geben. Wenn während und nach dem Lockdown Koryphäen des Staats- und Verfassungsrechts mehrfach ihre Stimmen erheben, können wir dies nicht einfach mit Schweigen übergehen. [PAGE 893]
Wir müssen heute auch feststellen, dass eine zunehmende Akzeptanzminderung stattfindet. Genau dieser Akzeptanzminderung möchte meine Motion entgegenwirken. Es ist richtig, dass die GPK eine Inspektion eingeleitet hat. Doch auch unabhängig von der Corona-Situation hat sich jedenfalls gezeigt, dass die demokratische Kontrolle während des Ausnahmezustands nicht funktionierte.
Selbstverständlich bewegen wir uns in einem typischen Spannungsfeld. Im Ernstfall ist ein Parlament mit 246 Personen naturgemäss nicht in der Lage, rasch auf eine unmittelbare Herausforderung zu reagieren. In unserem politischen System liegt es auf der Hand, dass dies durch die Exekutive zu geschehen hat. Gerade aufgrund der grossen Kompetenzen, die in dieser Situation beim Bundesrat liegen, braucht es aber ein Mass an direkter Kontrolle durch die direkt-demokratische Gewalt, nämlich die Bundesversammlung.
Hier müssen wir uns auch selber etwas an der Nase nehmen. Angesichts des bevorstehenden Abbruchs der Frühjahrssession hätten wir es nämlich in der Hand gehabt, eine parlamentarische Kommission einzuberufen, welche die gesetzgebende Gewalt vertreten hätte. Leider ist dies nicht geschehen.
In seiner Stellungnahme zu meiner Motion verweist der Bundesrat insbesondere auf Anträge an die Bundeskanzlei sowie auf den von ihm selber zusammengestellten Krisenstab bzw. die von ihm selber zusammengestellte Taskforce. Gerade dieser Punkt ist es aber, der mit der vorliegenden Motion angesprochen wird.
Der Herr Bundeskanzler hat vorhin ein Modell ausgeführt, das ich mir genau so vorstellen würde - etwas, das flexibel zusammengestellt ist und spontan auch ergänzt werden könnte. Nur muss ich sagen, dass wir das in dieser vergangenen Krise nicht festgestellt haben, nämlich dass genau diese Flexibilität zum Tragen gekommen wäre. Meines Erachtens war dieses Gremium etwas zu einseitig.
Niemand bestreitet, dass der Bundesrat Personen mit hoher Fachkompetenz beigezogen hat. Vorliegend geht es aber um die Frage der Kontrollfunktion durch das Parlament. Die Macht im Staat ist nicht einfach da und unbeschränkt, sondern sie wird vom Volk gegeben. Als Einschränkung der natürlich gegebenen Rechte wird sie insoweit der Regierung übertragen, als diese sie benötigt, um Freiheit und Eigentum zu gewährleisten. Als vom Volk gewählte Parlamentarier ist es unsere Pflicht, über diese Rechte zu wachen, insbesondere über deren Einschränkung. Wir müssen alles daransetzen, damit sich das Parlament auch in diesen Konstellationen mindestens einbringen kann. Wie können wir dies aber wahrnehmen, wenn wir aussen vor bleiben oder nur nach Gutdünken des Bundesrates angehört werden? Daran vermag auch nichts zu ändern, dass Ausnahmeerlasse nur für maximal sechs Monate möglich sind. Die Verhältnismässigkeit bei Einschränkungen muss immer gewahrt sein. Gleichzeitig ist in Ausnahmefällen ein rasches Reagieren notwendig.
Als Lösung für dieses Dilemma ist die vorliegende Motion entstanden. Mit diesem Vorschlag ist es möglich, einerseits die Kompetenzen für ausserordentliche Lagen bei der Exekutive zu belassen, gleichzeitig aber ein Gremium zu schaffen, welches von der Bundesverwaltung unabhängig ist und die Massnahmen des Bundesrates prüfen kann. Diese ist quasi ein Challenging Partner des Bundesrates. Das Gremium soll aus Vertretern unseres Parlamentes, der kantonalen Regierungen, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammengesetzt sein. Die personelle Zusammensetzung soll selbstverständlich der Bundesrat vorschlagen können und dabei auch flexibel sein. Die Bundesversammlung ist für den Wahlakt vorgesehen und gibt dem Gremium dadurch, im Sinne einer Kontrolle der bundesrätlichen Massnahmen, die demokratische Legitimation des Parlamentes. Das ist das Ziel meiner Motion.
Dieses Gremium hätte dann die Aufgabe, als unabhängige Institution und mit der Legitimation des Parlamentes die vom Bundesrat geplanten Massnahmen anzusehen und zu reflektieren. Seine Kompetenzen gingen also auch über das blosse Informationsrecht für die ordentliche Kommission hinaus, welches beispielsweise im Covid-19-Gesetz vorgesehen ist. Mit dem Vorschlag in der Motion wird die Gefahr von Schnellschüssen oder zu einseitigen Entscheiden, die eine weitreichende Konsequenz hätten, stark vermindert - umso mehr, als es sich hier um grundlegende Fragen handelt.
Es geht mir in meiner Motion also nicht primär um die Aufarbeitung der Corona-Situation, wie der Bundesrat dies in seiner Antwort angenommen hat. Die Problematik scheint sich bei Erlassen mit Blick auf einen Ausnahmezustand generell zu zeigen. Angesichts der massiven gesetzlichen Kompetenzübertragungen an den Bundesrat in solchen Fällen sind wir verpflichtet, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Mit der Schaffung eines solchen Gremiums nehmen wir diese Verantwortung wahr.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.