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Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Wir behandeln nun die Differenzen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes. Die UREK-S tagte am 15. September. In der heutigen, dritten Runde geht es noch um fünf Differenzen, welche wir in den kommenden Minuten behandeln werden. Bei den anstehenden Differenzen geht es zum Teil um Detailfragen, welche das Gesamtkonstrukt nicht einstürzen lassen. Trotzdem ist es wichtig, dass wir bei den anstehenden Differenzen nochmals genau hinschauen, damit wir für die mögliche Einigungskonferenz auch klare Signale geben können.

Ich würde gerne, Herr Präsident, nun zu Artikel 38gquater Absatz 1 kommen. Letzte Woche fand der Antrag Rieder eine Mehrheit. Der Nationalrat hielt an seiner Version fest, was dazu führt, dass wir weiterhin eine Differenz zum Nationalrat haben. In der Logik eines Kompromisses haben wir in der UREK-S nochmals intensiv über die Abgabebeträge debattiert. Wir waren uns einig, dass die Ausgestaltung in der Verordnung entscheidend sein wird. Aus diesem Grund haben wir einen Kompromiss erarbeitet, welcher den Betrag pro abgehendes Privatflugzeug bei mindestens 500 und höchstens 3000 Franken veranschlagt.

Trotz der Anpassung des Höchstbetrags von 5000 auf neu 3000 Franken bleibt dieser Artikel weiterhin griffig. Weshalb? 50 Prozent sämtlicher Abflüge werden mit Privatflugzeugen von bis zu 15 Tonnen Startmasse getätigt. Für diese Kategorie von Flugzeugen könnte eine Abgabe mit dem Mindestbetrag von 500 Franken gelten. Weitere 30 Prozent liegen in der Startmasse von 15 bis 30 Tonnen. Somit ist klar, dass bei rund 80 Prozent der Flugbewegungen entweder 500 Franken oder etwas mehr als das für den Abflug bezahlt wird. Eine kleine Anzahl der Abflüge wird von der höchsten Abgabe betroffen sein. Somit ist dieser Kompromiss finanziell und politisch vertretbar. Die Kommission hat diesen Kompromiss mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

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