Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-17
Wortprotokoll
Ich denke, die Argumente hier, bei dieser Frage, bei dieser Differenz sind weitgehend auf dem Tisch. Sie sollten vielleicht einfach nicht vergessen: Es geht in diesem Gesetz schon nicht nur um Formularfehler, um Sachen, die man vielleicht einmal falsch ausfüllt. Es geht unter Umständen schon auch um sehr hohe Beträge. Von diesem Gesetz sind auch nicht nur Privatpersonen betroffen, sondern davon sind grosse Firmen betroffen. Es ist hier jetzt, denke ich, einfach alles möglich. Von daher kann eine Fahrlässigkeit natürlich auch ein Signal aussenden, ein Aufruf sein oder - wie Herr Ständerat Zanetti gesagt hat - generalpräventiv wirken. Man könnte das auch umdrehen, wie das Herr Ständerat Rieder gesagt hat: Es gibt eben nicht so viele Fälle, weil man diese Sorgfaltspflicht auch verlangt und weiss, dass das gefragt ist.
Was ich hier noch erwähnen möchte, und das steht aus meiner Sicht vielleicht etwas im Raum, ist als erster Punkt: Fahrlässigkeit ist nicht mit einem Bagatelldelikt zu vermischen, wenn es wirklich eine Bagatelle ist, wenn irgendwie 100 oder 50 Franken nicht bezahlt worden sind. Ein Gericht muss ja bei seiner Beurteilung immer schauen, wie schwer das Verschulden wiegt, um was es genau geht. Hier zu sagen, das seien eigentlich Bagatellen, weshalb wir hier die Fahrlässigkeit nicht als Straftatbestand aufnehmen sollten, vermischt aus meiner Sicht zwei Dinge. Auch für die Strafbarkeit bei Fahrlässigkeit muss ein Gericht abwägen, wie schwer das Verschulden wiegt und um was es genau geht.
Der zweite Punkt lautet, und das ist auch die Meinung des Bundesamtes für Justiz, die ich Ihnen letztes Mal dargelegt habe und die auch für dieses koordinierte Vorgehen spricht, das jetzt Herr Ständerat Jositsch angesprochen hat: Im Mineralölsteuergesetz wird die Fahrlässigkeit für den gleichen Tatbestand bestraft - und gemäss CO2-Gesetz dann nicht, wenn Sie hier die Fahrlässigkeit streichen. Wenn Sie nicht koordiniert vorgehen, dann haben Sie in einem Gesetz die Fahrlässigkeit noch drin. Jetzt können Sie sagen, wenn dann irgendeinmal das Mineralölsteuergesetz wieder kommt, dann werde man es dort auch streichen. Ich denke, das ist ein Argument. Wenn Ihre Kommission das tun möchte, beachten Sie auch die Position des Bundesamtes für Justiz; Sie pflegen ja hier auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz. Schauen Sie das koordiniert an. Machen Sie das nicht nur in einem Gesetz, weil das zu Widersprüchen führt, die dann schwer zu erklären sind.
Ich würde Sie hier deshalb auch bitten, den Nationalrat und damit die Minderheit Thorens Goumaz zu unterstützen.