Masshardt Nadine · Nationalrat · 2020-09-17
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin Copräsidentin des Trägervereins der Transparenz-Initiative.
Die sozialdemokratische Fraktion ist für Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative. Das mag Sie vielleicht erstaunen, denn der vorliegende Gegenvorschlag ist ja praktisch wirkungslos. Da schlägt doch die Mehrheit Ihrer Kommission im Ernst vor, die Offenlegung der Namen der Grossspender ganz zu streichen. Damit wäre das Kernelement der Initiative weg. Das ist inakzeptabel. Denn mehr Transparenz in der Politikfinanzierung ist für die politische Meinungsbildung zentral. Gerade bei uns in der Schweiz, mit unseren vielen Abstimmungen und Wahlen, ist es für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend zu wissen, wer mit grossen Geldsummen auf die Politik Einfluss nehmen will. Denn grosse Spenden können Abhängigkeiten schaffen.
Die Offenlegung genau dieser Grossspenden ist in der vorliegenden Version der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission in Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b et al. gestrichen worden. Das zeigt, dass die Gegnerinnen und Gegner Angst vor der Transparenz-Initiative haben. Doch sie bringen nicht den Mut auf, als Gegenvorschlag eine griffige Regelung für das erkannte Problem zu beschliessen. Mit dem heutigen Eintreten der sozialdemokratischen Fraktion auf den Gegenvorschlag geben wir dem Nationalratsplenum die Möglichkeit, die grössten Mängel der Vorlage zu korrigieren. Falls [PAGE 1608] aber auch der Nationalrat auf die Offenlegung der Namen der Grossspender verzichtet und sich somit gegen die Minderheit Streiff zu Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe b ausspricht, werden wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.
Noch kurz zur Erinnerung: Der vom Ständerat erarbeitete Gegenvorschlag beweist, dass Handlungsbedarf besteht. Das allein war schon erfreulich, wenn man bedenkt, dass sich die Mehrheit im Nationalrat und im Ständerat bis jetzt immer gegen jede noch so kleine Transparenzregelung gewehrt hat. Dass Handlungsbedarf besteht, anerkennt aber nicht nur der Ständerat, sondern gemäss Vernehmlassung auch die Mehrheit der Kantone. Die Stimmbevölkerung hat bei den jüngsten Abstimmungen in den Kantonen Schaffhausen, Freiburg und Schwyz ebenfalls deutlich gezeigt, dass sie sich mehr Transparenz in der Politikfinanzierung wünscht; sie hat alle entsprechenden kantonalen Initiativen angenommen. Der Ständerat kam diesem Bedürfnis der Bevölkerung nach und beschloss immerhin einen Gegenvorschlag, auch wenn uns dieser zu wenig weit ging.
Was nun aber die nationalrätliche Staatspolitische Kommission aus dem Gegenvorschlag gemacht hat, ist gelinde gesagt grotesk. Der Ständerat hat die Schwellenwerte für die Veröffentlichung der Grossspenden im Vergleich zur Initiative bereits mehr als verdoppelt. Die Mehrheit der SPK-N hat nun diese Schwellenwerte, und damit eben die Offenlegungspflicht der Namen der Grossspender, noch ganz aus der Vorlage entfernt. Das ist inakzeptabel.
Die sozialdemokratische Fraktion bittet Sie, einzutreten und die offensichtlichen Mängel der Vorlage zu korrigieren.