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Gredig Corina · Nationalrat · 2020-09-17

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Das Transparenzanliegen geniesst in der Bevölkerung breite Unterstützung. In Umfragen sprechen sich jeweils mehr als drei Viertel der Befragten für eine transparentere Parteienfinanzierung aus. Dass das Anliegen eine breite Abstützung in der Bevölkerung hat, zeigten in den letzten Jahren auch diverse kantonale Abstimmungen, bei denen Transparenzanliegen jeweils eine Mehrheit fanden. Auch wir sind der Ansicht, die Wählerschaft habe Anspruch darauf, zu wissen, wie sich die Politik finanziert. Zur freien Meinungs- und Willensbildung bei Wahlen und Abstimmungen gehört es eben auch, dass man weiss, wer grössere Beträge für ein Anliegen gespendet hat. Nur schon die Vermutung, dass politische Parteien von Geldgebern abhängig sind, vermindert das Vertrauen in das politische System.

Die globale Entwicklung hin zu mehr Transparenz wird zudem auch vor den Türen der Schweizer Parteien keinen Halt machen. Transparenz und Politik gehören im 21. Jahrhundert schlicht zusammen. Der ursprüngliche indirekte Gegenentwurf nimmt dieses Anliegen auf und setzt es auf Gesetzes- statt auf Verfassungsstufe um. Damit können Erfahrungen über die Praktikabilität gesammelt und die Regelungen auch einfacher wieder angepasst werden.

Kernelement des Transparenzanliegens ist die Offenlegung der Herkunft von Zuwendungen ab einer bestimmten Höhe. Die Mehrheit der SPK-N hat diese Offenlegung aus dem Gegenvorschlag gestrichen, sodass jetzt leider nur noch eine Hülle übrig bleibt.

Machen wir ein Beispiel: Eine Partei erhält eine Spende von 10 Millionen Franken. Wenn ich jetzt auf der Strasse jemanden fragen würde, was denn nun Transparenz bedeute, dann würde jeder sagen: Transparenz bedeutet, dass man[NB]schlussendlich weiss, woher diese 10 Millionen Franken stammen. Mit der Kommissionsmehrheit sieht man nun aber lediglich Ende des Jahres, dass die Partei X eben viel höhere Einnahmen hatte als die anderen Parteien.

Wenn wir diesen Gegenentwurf mit den Mehrheitsanträgen annehmen, bleibt mehr Schein als Sein, und die Vorlage ist nicht mehr ein wirklicher indirekter Gegenentwurf. Man kann nicht mehr wirklich sagen, dass er kausal zu den Transparenzanliegen ist. Falls bei der Frage der Offenlegungspflicht die Mehrheit statt der Minderheit Streiff durchkommt, werden wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.

Weitere Minderheiten bestehen bei der Frage, welche Kampagnen unter die Transparenzbestimmungen fallen. Die Minderheit I (Streiff) benennt eine Höhe von 100[NB]000 Franken als Limite. Diese Höhe erscheint uns praktikabel, gerade auch, wenn man bedenkt, dass unter Zuwendungen natürlich auch Sachleistungen zu verstehen sind.

Beim Thema Kontrolle unterstützen wir die Mehrheit, welche eine stichprobenweise Kontrolle vorsieht. Bei der noch zu bestimmenden zuständigen Stelle können wir uns vorstellen, dass diese Aufgabe die Eidgenössische Finanzkontrolle wahrnimmt, da sie institutionell weit genug von der Exekutive und der Legislative entfernt ist.

Ich habe es bereits gesagt: Entscheidend ist für uns der Wunsch der Bevölkerung nach mehr Transparenz. Wir bitten Sie deshalb, diesem Anliegen aus der Bevölkerung nachzukommen und sein Kernelement, die Offenlegungspflicht, heute nicht aus dem Gegenentwurf zu streichen.