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Jenny This · Ständerat · 2002-09-18

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-18

Wortprotokoll

Ich habe vom Präsidenten der Kommission, Herrn Bruno Frick, die fast unlösbare Aufgabe gefasst, Sie davon zu überzeugen, dass Sie den Bericht der 88. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz zur Kenntnis nehmen sollten. (Heiterkeit)

Worum geht es? Im Juni 2000 hat die Internationale Arbeitskonferenz das Übereinkommen Nr. 183 über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz angenommen. Gemäss Verfassung der IAO ist der Bundesrat verpflichtet, das Übereinkommen zu analysieren und dem Parlament innerhalb eines Jahres vorzulegen. Der Bundesrat ist dieser Aufgabe im Juni 2001 nachgekommen. Das neue Übereinkommen ersetzt das Übereinkommen Nr. 103, das nicht mehr ratifizierbar ist. Bisher wurde das neue Übereinkommen von drei Staaten, nämlich von Italien, der Slowakei und Bulgarien unterzeichnet.

Zu den wichtigsten Punkten: Einige Verbesserungen gegenüber dem alten Übereinkommen wurden aufgenommen; man hat Flexibilität vorgesehen. Grundsätzlich unterstehen jetzt alle unselbstständig erwerbstätigen Frauen dem Schutze des Übereinkommens, auch jene mit atypischen Arbeitsverträgen. Bei Umsetzungsproblemen besteht allerdings die Möglichkeit, begrenzte Gruppen nach Anhörung der Sozialpartner vom Anwendungsbereich auszunehmen. Die Dauer des Mutterschaftsurlaubes wurde von 12 auf 14 Wochen verlängert. Die finanzielle Unterstützung der Mutter während dieser Frist muss den Unterhalt von Frau und Kind gewährleisten und soll zwei Drittel des früheren Verdienstes nicht unterschreiten. Um die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu schützen, sind die Geldleistungen durch die gesetzlichen Sozialversicherungen oder durch öffentliche Mittel zu gewährleisten.

Dem Arbeitgeber dürfen die unmittelbaren Kosten der Geldleistungen nur auferlegt werden, wenn es zwischen der Regierung und den Verbänden der Sozialpartner so vereinbart wurde.

Zusammengefasst kann man feststellen, dass jene "multikolore" Parlamentarische Initiative Triponez 01.426 und dieses Abkommen die gleiche Stossrichtung verfolgen. Die genauen Übereinstimmungen wurden allerdings noch nicht fundiert abgeklärt.

Für die Ratifizierung genügt aber nicht die blosse Absicht. Der Ist-Zustand der geltenden Gesetzgebung ist entscheidend, und dieser entspricht dem Abkommen noch nicht. Daher soll das Abkommen auch nicht ratifiziert werden. Diese Auffassung wird von der beratenden Eidgenössischen [PAGE 641] Kommission für Angelegenheiten der IAO unterstützt. Der Bundesrat hofft allerdings, dass das Abkommen ein Element in der Debatte über die künftige Gesetzgebung darstellt. Er verpflichtet sich, dass jene Kommission die Ratifikation nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zum Mutterschaftsurlaub erneut prüfen wird. Gegebenenfalls wird dann ein Antrag auf Ratifikation unterbreitet. Der Nationalrat hat am 5. Juli beschlossen, das Übereinkommen wie vom Bundesrat beantragt nicht zu ratifizieren.

Die Kommission hat ohne Diskussion von diesem Bericht Kenntnis genommen, und ich möchte Sie bitten, dies ebenfalls zu tun.