Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-09-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-09-17
Wortprotokoll
Die Motion Zanetti Roberto verlangt, dass in Zukunft der Schutz des Trinkwassers gewährleistet ist; es gibt übrigens eine gleichlautende Motion im Nationalrat. Das heisst mit anderen Worten: Unser Trinkwasser soll nicht mehr so stark mit Pestiziden belastet werden können, wie das aktuell zum Beispiel durch Chlorothalonil der Fall ist. Das ist sicher etwas, das der Bundesrat vollumfänglich unterstützt.
Ständerat Zanetti hat es gesagt: Der Bundesrat empfiehlt die Motion aus formalen Gründen zur Ablehnung, und zwar weil Sie - das wurde jetzt gerade noch einmal gesagt - Ziffer 5 der Motion diese Woche hier in diesem Rat beraten und als Teil der parlamentarischen Initiative Ihrer WAK auch bereits zuhanden des Nationalrates verabschiedet haben. Da kann der Bundesrat aus formalen Gründen die Motion nicht zur Annahme empfehlen, weil er nicht parallel legiferieren kann. Das will Herr Ständerat Zanetti auch nicht.
Ich glaube, es ist wichtig, dass man sich nochmals vor Augen führt, worum es in der Motion geht, nämlich ganz konkret um den sogenannten Zuströmbereich. Das ist jene Fläche, auf der das Regenwasser versickert und das Grundwasser respektive dann das Trinkwasser gebildet wird. Während der Versickerung durch den Boden nimmt das Wasser Schadstoffe wie Nitrate oder Pflanzenschutzmittel auf und verunreinigt dann das Trinkwasser. Daher kann der Zuströmbereich auch als wichtiger Anlageteil einer Wasserversorgung betrachtet werden und muss deshalb auch gut geschützt werden.
Wie gesagt, zu Ziffer 5 muss ich mich nicht noch einmal äussern. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die anderen vier Ziffern - die Ziffern 1 bis 4 - natürlich für die Umsetzung von Ziffer 5 absolut zentral sind; das sind eigentlich die Voraussetzungen, um den Schutz unseres Trinkwassers zu verbessern. Das sind letztlich auch die Anliegen, die in der Trinkwasser-Initiative und in der Pestizid-Initiative, die nächstes Jahr zur Abstimmung kommen, aufgenommen werden. In diesem Sinne kann man sagen, die Ziffern 1 bis 4 sind die Voraussetzung, damit Ziffer 5 umgesetzt werden kann. Herr Ständerat Hegglin hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass es in diesen Ziffern 1 bis 4 dann schon noch einiges zu diskutieren gibt. Es geht eben um die Aussage, dass die Kantone eigentlich seit über 20 Jahren diese Zuströmbereiche ausscheiden müssten, aber erst, wenn sie Grenzwertüberschreitungen festgestellt haben oder wenn sie die Gefahr einer Verschmutzung befürchten. Herr Ständerat Zanetti hat das erwähnt: Heute sind erst rund 60 Zuströmbereiche festgelegt.
Sie sehen also, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen den Ziffern 1 bis 4 und Ziffer 5 gibt. Ziffer 5 ist aus Sicht des Bundesrates aufgenommen. Er hat ja explizit diesen Vorstoss der WAK unterstützt, auch in Bezug auf die Frage der Zuströmbereiche. Deshalb hat Ihnen der Bundesrat gesagt, dass er bei einer Annahme dieser Motion dann auch im Zweitrat eben genau diese Aufspaltung beantragen und dort den Antrag stellen würde, nur die ersten vier Ziffern zu bearbeiten. Wenn Sie das jetzt schon machen, kann sich der Bundesrat nicht dagegenstellen; dies im Wissen darum, Herr Ständerat Hegglin hat es gesagt, dass man dann die Fragen schon noch anschauen muss. Doch es ist kohärent. In diesem Sinne gibt es nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie diese Aufspaltung bereits jetzt vornehmen.