Rutz Gregor · Nationalrat · 2020-09-17
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-17
Wortprotokoll
Wir bitten Sie namens der SVP-Fraktion, dem Rückweisungsantrag, den Kollege Addor soeben begründet hat, zuzustimmen. Der Hintergrund ist derjenige, dass es hier ja um dynamisches Recht geht. Das heisst, dieses System muss nicht, wie es der Kommissionsberichterstatter französischer Sprache gesagt hat, weiterentwickelt werden, es entwickelt sich vielmehr von selber weiter. Und wir sind dann gezwungen, das zu übernehmen.
Wenn wir jetzt einmal schauen, was das für Auswirkungen haben kann, dann sehen wir, dass die Begründung des Bundesrates bezüglich der Verfassungsmässigkeit schon etwas zu kurz greift. Es greift zu kurz, wenn Sie einfach nur Artikel 121 Absatz 1 nennen und auf die folgenden Absätze nicht eingehen.
Artikel 2 Absatz 2 dieser Rückführungsrichtlinie gibt den Ländern ja explizit die Möglichkeit, die Richtlinie nicht auf Drittstaatsangehörige anzuwenden, die infolge einer strafrechtlichen Sanktion des Landes verwiesen werden sollen. Wir verstehen nicht - und bezwecken eben mit unserer Rückweisung, dass die Frage noch einmal sauber angeschaut wird -, warum man diese Ausnahme, wenn sie schon offeriert ist, nicht annimmt. Würden wir das alles unterschreiben, würden wir uns der Praxis des Europäischen Gerichtshofs auch in solchen Fragen unterstellen. Das könnte uns in Fragen der Landesverweisungen erheblich einschränken. Das ist so nicht nötig.
Kurzum: Wir sind der Auffassung, dass es Sinn macht, das Geschäft zurückzuweisen, damit man das noch einmal sauber anschauen kann. Es ist heikel, wenn wir uns hier unnötig einschränken. Wir haben es hier immerhin mit einer Verfassungsbestimmung zu tun, die auf einem klaren Volksentscheid beruht. Die Verbesserungen, die von den Kommissionsberichterstattern geschildert worden sind - da hoffe ich mit ihnen, dass sie eintreten. Wenn wir aber schon einmal etwas nicht übernehmen müssen, dann sollten wir uns diese Freiheiten auch bewahren und uns nicht unnötig einschränken lassen.