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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-09-19

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-19

Wortprotokoll

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland ist in der Kommission auf volle Zustimmung gestossen und zeugt von einem guten Einvernehmen und einem korrekten Verhältnis zwischen den beiden Nachbarstaaten, jedenfalls im Bereich der Wirtschaft und der Steuerpolitik. Die Quellensteuer auf Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen und insbesondere im unternehmerischen Mutter-Tochter-Verhältnis ist von bisher 5 auf 0 Prozent gesenkt worden. Eine Passage im revidierten Abkommen bedarf meines Erachtens hier im Rat und damit auch in der interessierten Öffentlichkeit aber noch einer besonderen Erläuterung, nicht zuletzt im Hinblick auf die laufenden bilateralen Verhandlungen mit der EU über das Bankkundengeheimnis, den Informationsaustausch bzw. die Zahlstellensteuer. Im Abkommen ist nämlich neu eine Regelung über den künftigen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden Deutschlands und der Schweiz und über die Amtshilfe in Steuerangelegenheiten vorgesehen. Natürlich ritzt weder der Bundesrat noch die Kommission das Bankkundengeheimnis, denn Rechts- und/oder Amtshilfe wird von der Schweiz wie bis anhin nur im Betrugsfall und nicht bei Steuerhinterziehung geleistet. Dennoch sind in deutschen Medien - vielleicht von Kreisen, die dem Finanzplatz Schweiz nicht eben wohlgesinnt sind, bewusst gesteuert - Stimmen aufgekommen, die etwas anderes behaupten. Sie behaupten nämlich, die Schweiz gewähre wesentlich umfangreichere Auskünfte in Steuerangelegenheiten, die deutsche Bürger betreffen, als bis anhin. Eine nochmalige Klarstellung - auch Ihrerseits, Herr Bundespräsident - würde diese verzerrte Interpretationsweise wieder ins richtige Licht rücken.