Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-09-17
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-17
Wortprotokoll
Nur ganz kurz, um was es geht: Es geht beim Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) in der Vorlage 1 darum, wie Gesuche, die Drittstaatsangehörige über eine App online einreichen, automatisiert bearbeitet werden. Diese Daten werden mit den verschiedenen Informationssystemen abgeglichen, vertieft geprüft und, wenn nötig, durch die Etias-Zentralstelle überprüft. Diese muss dann entscheiden, ob eine Reisegenehmigung erteilt oder verweigert wird. Die Umsetzung dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands bedingt eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, namentlich der Einreisevoraussetzungen gemäss Artikel 5.
Die Vorlage 2 ist ebenfalls eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, aber bezüglich des Nachrichtendienstes des Bundes. Dieser ist vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen. Der NDB kann zur Verhütung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten bestimmte Daten der verschiedenen Informationssysteme des Schengen-Raums beantragen. Im Rahmen dieser spezifischen Aufgabe muss das Schengen-Datenschutzgesetz Anwendung finden, um die europäischen Vorgaben zu übernehmen. Zu diesem Zweck ändern wir in der Vorlage 2 das Ausländer- und Integrationsgesetz. Wie gesagt, musste nur die Frage der Rückweisung entschieden werden. Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen die Kommission, die Rückweisung abzulehnen.
Die von der Minderheit Wermuth beanstandeten gesetzgeberischen Mängel treffen aus unserer Sicht nicht zu. Alle aufgeführten Materien entsprechen unseres Erachtens nicht dem notwendigen Gesetzesinhalt im Sinne von Artikel 164 der Bundesverfassung. Die dort aufgeführten Inhalte der Gesetze sind aus unserer Sicht nicht stufengerecht zu den Forderungen der Minderheit Wermuth. Diese Fragen werden dann in einer Verordnung behandelt werden. Die Verordnungen können in der Kommission konsultiert werden. Wenn wir der Auffassung sind, dass die Verordnungen einen Sachverhalt rechtswidrig regeln oder nicht in Übereinstimmung mit anderen Gesetzen oder der Verfassung, ist es Sache der Ratsmitglieder oder der Kommission, mit einem entsprechenden parlamentarischen Vorstoss dafür zu sorgen, dass diese Materien dann später im Gesetz geregelt werden. In diesem Stadium sind wir der Meinung, dass die jetzige Gesetzgebung mit dem Verweis auf die Umsetzungsverordnungen genügt.
Wir bitten Sie deshalb, den Rückweisungsantrag zu Vorlage 1 abzulehnen. [PAGE 1634]