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Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-09-17

Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-09-17

Wortprotokoll

Was bleibt vom präsidialen Versprechen des Bundesrates: "Wir lassen euch nicht im Stich"? Ernüchterung. Ja, ich bin ernüchtert. Dank der guten überparteilichen Zusammenarbeit haben wir, gegen den Willen des Bundesrates, wichtige Verbesserungen durchgebracht. Wir haben in der SGK sogar eine gewisse Verbesserung bei den Regelungen in den Bereichen Erwerbsausfälle, Härtefälle und Kurzarbeit erwirken können. Trotzdem bin ich nicht zufrieden. Es wird riesige Probleme bei der Umsetzung geben, wenn wir hier jetzt nicht eine solide Lösung beschliessen. Sie haben es jetzt in der Hand.

Zu Artikel 8a, "Härtefallmassnahmen für Unternehmen": Der Ständerat möchte den Härtefall so definieren, dass Unternehmen nur unterstützt werden können, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Liegt der Jahresumsatz also bei 60,1 Prozent, dann gibt es keine finanzielle Unterstützung. Doch was passiert mit Jungunternehmen, die keinen mehrjährigen Durchschnitt vorlegen können? Wir haben darauf keine Antwort erhalten. Der Beschluss des Ständerates würde dazu führen, dass Schwellenwerte und neue Ungleichbehandlungen eingeführt würden.

Die grüne Fraktion beantragt dem Nationalrat, die Lösung der nationalrätlichen Kommission gutzuheissen. Ein Härtefall soll sich nach den Kriterien der Umsatzeinbusse und des Insolvenzrisikos bemessen, nicht nach einem Prozentsatz.

Ich habe mich vergewissert: Bund und Kantone sind im Austausch. Es ist klar, dass der Verordnungsentwurf bis spätestens Ende Oktober bereit sein muss, damit noch die Kurzvernehmlassung gemacht werden kann und die SGK der beiden Räte involviert werden können. Die Verabschiedung muss in der Wintersession vorgenommen werden können. Doch das ist für viele Kleinstunternehmen, Schausteller usw. eigentlich schon zu spät. Sie werden im besten Fall im Januar 2021 Gelder aus der Härtefallregelung erhalten. Bis dahin werden Unzählige in Konkurs gehen. Sie haben keine Chance, Arbeitslosentaggeld zu beziehen, und können sich, je nach Vermögenssituation, direkt bei der gemeindlichen Sozialhilfe anmelden. Das ist bitter. Und wir lassen diese Unternehmen im Stich.

Bei Artikel 8a Absatz 2 unterstützen die Grünen die Version mit "oder". Die Voraussetzung für eine Unterstützung soll sein, dass das Unternehmen vor Ausbruch von Covid-19 profitabel oder überlebensfähig war.

Zu Artikel 10, "Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls": Bei Absatz 1 ist es für die Grünen fundamental und zentral, dass die Ausrichtung von Entschädigungen des Erwerbsausfalls für Personen vorgesehen wird, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Covid-19 unterbrechen oder - und das ist wichtig - massgeblich einschränken müssen. Wir unterstützen den Antrag der Kommission und lehnen den Minderheitsantrag Rösti ab.

Zu Artikel 11, "Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung": Bei Buchstabe e unterstützen die Grünen den Minderheitsantrag Prelicz-Huber. Sie entscheiden damit, wer Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung hat. Schauen Sie sich im Spiegel an: Sollen Mitarbeitende auf Abruf und Personen, die in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer stehen, eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten? Was sagen Sie dem Familienvater auf dem Bau, der nur noch Wochen- oder Monatsverträge erhält, wenn er nun von der Kurzarbeit ausgeschlossen werden soll? Wie soll es für diese Familie weitergehen? Was sagen Sie der Familienfrau, die einen wichtigen Teil des Familieneinkommens durch ihre Arbeit im Catering-Bereich beigetragen hat und jederzeit auf Abruf bereit war? Das Gleiche gilt für Personen in der Kultur-, Event- und Sportbranche. Können Sie sich heute Abend im Spiegel anschauen und sagen, diese Leute sollen von der Kurzarbeit ausgeschlossen werden? Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber mir würde es das Herz brechen.

Unterstützen Sie bei Artikel 11 Buchstabe e bitte, bitte die Minderheit. Ein grosses Dankeschön, wenn Sie diese Leute nicht im Stich lassen!