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Thurnherr Walter · 2020-09-17

Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-17

Wortprotokoll

Sie haben mich missverstanden, Herr Maillard. Ich habe nicht gesagt, dass es sehr schwierig ist, und schon gar nicht, dass es sehr schwierig ist, sich das vorzustellen. Das Problem beim Systemwechsel ist: Wenn Sie keinen Schwellenwert oder einen abgefederten Schwellenwert wollen, kommen Sie bei der Frage, was "massgeblich" beeinträchtigt ist, von einer scharfen Grenze weg. Der Ständerat legt Ihnen einen Schwellenwert von 60 Prozent Umsatzrückgang vor. Sie wollen eigentlich, wenn Sie keine Schwellenwerte wollen, dass auch jemand, der 55 Prozent Umsatzrückgang hat, Anspruch auf Entschädigung hat. Das bedeutet, dass Sie dann eher ein System nach Massgabe der Beeinträchtigung wählen. Das ist nicht nicht umsetzbar. Wir haben auch an anderen Orten keine Schwellenwerte, das ist nicht das Problem. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, dass es ein anderes System ist. Ich weiss schon, dass Sie nichts von den Umsetzungsproblemen, die Herr Hess vorhin angesprochen hat, hören wollen. Die Ausgleichskassen müssen ihre Systeme umprogrammieren. Das kann man alles tun; es braucht seine Zeit, aber man kann es tun. Das Problem ist, dass Sie nicht mehr nur die massgeblich Beeinträchtigten mit über 60 Prozent Umsatzrückgang berücksichtigen wollen, sondern letztlich auch Personen mit unter 60 Prozent Umsatzrückgang. Die Entscheidungskompetenz wollen Sie dem Bundesrat geben. Ich habe Ihnen gesagt: Das ist eine gesetzgeberische Aufgabe, die Sie besser hier in diesem Rat wahrnehmen.

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