Dittli Josef · Ständerat · 2020-09-21
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-21
Wortprotokoll
Gleich zu Beginn meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Krankenversichererverbands Curafutura.
An sich bin ich mit der schriftlichen Antwort des Bundesrates eigentlich zufrieden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Bundesrat auch tatsächlich so handelt, wie er selber schreibt. Der regulierte Wettbewerb ist der Geist der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sowohl zufolge der Botschaft des Bundesrates von 1991 als auch zufolge der anschliessenden parlamentarischen Debatten wurde mit der Schaffung des KVG im Jahr 1994 das Ziel verfolgt, die Solidarität zwischen gesunden und kranken Menschen zu gewährleisten. Dazu wurden gewisse Wettbewerbseinschränkungen eingeführt, wie zum Beispiel die Kopfprämie, Positivlisten der zu vergütenden Leistungen, etwa bei Mutterschaft, oder die Verpflichtung, Tarifverträge durch den Bund beziehungsweise die Kantone genehmigen zu lassen. Innerhalb dieses regulierten Rahmens stehen Leistungserbringer und Krankenversicherer im Wettbewerb. Zum Beispiel können Versicherer über alternative Versicherungsmodelle tiefere Prämien anbieten, oder sie können ihre Effizienz bei der Rechnungskontrolle und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen verbessern.
Seit der Annahme des KVG im Jahre 1994 haben zwölf Abstimmungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) stattgefunden. Aus den Ergebnissen lassen sich drei Schlussfolgerungen ziehen:
Erstens will das Volk eine qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung. Das zeigen z. B. die Aufnahme der Komplementärmedizin in die OKP im Jahre 2009 oder das Ja des Volkes zur Förderung der Hausarztmedizin im Jahre 2014.
Zweitens hat sich die Bevölkerung stets klar gegen ein staatliches Gesundheitssystem ausgesprochen. Sie hat eine staatliche Organisation des Gesundheitswesens sowie die Einheitskasse bereits dreimal konsequent abgelehnt, und zwar 2003, 2007 und zuletzt 2014.
Drittens hat das Volk mehrmals anerkannt, dass Wettbewerb und Wahlfreiheit zentrale Anliegen des KVG sind. So hat es Einschränkungen der OKP-Leistungen in den Jahren 2000 bezüglich der stationären Behandlungen, 2001 bezüglich Arzneimittel und 2012 bezüglich Zugang zum Hausarzt in der Managed-Care-Vorlage abgelehnt.
Trotz diesen klaren Volksentscheiden gibt es in meiner Wahrnehmung einen Trend zu mehr Verstaatlichung der Grundversicherung. Seit seiner Einführung hat das KVG immer mehr Regulierung und mehr Staat erfahren. Diese Entwicklung ging und geht auf Kosten des Wettbewerbs, der Tarifpartnerschaft und Tarifautonomie und damit auf Kosten der Effizienz. Dies reduziert auch die Wahlfreiheit der Versicherten, da diese Tendenz die Alternativen bei Versicherungsmodellen auf dem Markt reduziert.
Auch wenn ich durchaus Verständnis dafür habe, dass Massnahmen getroffen werden müssen, um die Erhöhung der Gesundheitskosten und der Prämien zu bremsen, stellt sich die Frage, inwieweit der Staat eingreifen soll, um diese Ziele zu erreichen. Wie wir wissen, gibt es auch exogene Gründe, die zur Steigerung der Kosten führen: eine alternde Bevölkerung, Multimorbidität, medizinisch-technischer Fortschritt sowie neue, teure Medikamente. Gleichzeitig konsumiert die Bevölkerung mehr Gesundheitsleistungen - dies ist ein Trend in allen Ländern.
Was ist hier die Lösung? Ist es richtig, einfach die Grundversicherung noch mehr zu regulieren? Wird dies gegen die steigenden Kosten wirken? Ich habe da meine Vorbehalte. Müssten nicht eher die Rollen so verteilt werden, dass die Tarifpartner für Qualität, Innovation und Zusammenarbeit zuständig sind, wohingegen der Bund und die Kantone minimal regulieren, Rahmenbedingungen und faire Spielregeln schaffen sowie als Aufsichtsbehörden fungieren? Ich meine ja. Die Tarifpartner kennen die medizinische Grundversorgung am besten. Sie entwickeln und vereinbaren innovative Lösungen wie die integrierte Versorgung und alternative Versicherungsmodelle, die am Markt ihre Nützlichkeit für die Versicherten jeweils beweisen müssen. Es ist möglich und wünschenswert, den Wettbewerb und die Effizienz im schweizerischen Gesundheitssystem zu stärken.
In diesem Sinne hoffe ich, dass der Bundesrat so zum regulierten Wettbewerb steht, wie er es in seiner Antwort auch geschrieben hat.