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Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-09-21

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin bei zwei Unternehmen beteiligt, die von dieser Vorlage profitieren. Ich bin nämlich Verwaltungsratspräsident der Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS AG und Verwaltungsratsmitglied der Aare Seeland mobil AG.

Wie Sie wissen, haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 9. Februar 2014 die Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) angenommen und damit die neue, unbefristete Finanzierung der Bahninfrastruktur in einem Fonds verankert, dem BIF. Seit 2016 finanziert somit der BIF neben dem Ausbau der Bahninfrastruktur vorrangig deren Betrieb und Substanzerhalt sowie die Systemaufgaben im Bereich der gesamten Bahninfrastruktur der Schweiz. Für die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten von Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur, das sind die Betriebsabgeltungen, zur Finanzierung der Erneuerungen, das sind die Investitionsbeiträge, und der Systemaufgaben beantragen der Bundesrat und die Kommission für die Jahre 2021 bis 2024 einen Zahlungsrahmen von 14,4 Milliarden Franken. Gegenüber der letzten Periode sind das 1,168 Milliarden Franken mehr.

Die zusätzlichen Mittel dienen hauptsächlich dazu, den Bedarf bei der Fahrbahn, dem Bahnzugang, den Sicherungsanlagen und den Kunstbauten zu decken sowie den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes zu entsprechen, aber auch dazu, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes und somit die Verkehrsabwicklung zu stabilisieren. Wie wir wissen, haben wir das Netz in den letzten Jahren ja immer wieder ausgebaut und in den Ausbau investiert. Der Unterhalt ist ab und zu nicht nachgekommen - mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Betrieb.

Das Wachstum der verfügbaren Mittel für diese Periode wird grundsätzlich auf 2,5 Prozent pro Jahr beschränkt. Der Bedarf wird aus dem BIF finanziert, ohne dass die Umsetzung der laufenden und der geplanten Ausbauprojekte gefährdet wäre. Eine Belastung des Bundeshaushalts kann damit vermieden werden.

Mit dem Zahlungsrahmen und den Trassenerlösen von rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr stehen somit den [PAGE 1693] Infrastrukturbetreibern gegenüber den letzten vier Jahren etwas mehr Mittel zur Verfügung, womit der Substanzerhalt gesichert werden kann. 80 Prozent des Kredites sind für Investitionsbeiträge an Erneuerungen vorgesehen. Für Betriebsabgeltungen sind rund 2,1 Milliarden Franken vorgesehen. Für die Systemaufgaben wie Bahnfunk, Kundeninformation, Bahnstromversorgung usw. werden rund 500 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. 350 Millionen Franken sind als Reserven für die Leistungsvereinbarungen und für Optionen in den Leistungsvereinbarungen vorgesehen, um bei Bedarf je nach Baufortschritt und Zustand der Anlagen zusätzliche Mittel an die Infrastrukturbetreiber auszuzahlen. Weiter dienen diese Reserven der Deckung unvorhersehbarer Ausgaben, z. B. bei grösseren Naturschäden.

Die Vorlage 2 beinhaltet einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in diesen Jahren. Dieser Kredit von 300 Millionen Franken wird nicht aus dem BIF finanziert, sondern über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr aus den zweckgebundenen Mineralölsteuererträgen und weiteren für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundenen Mitteln.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Die Minderheit Giezendanner will den Kredit reduzieren. Sie sagen dem nicht Sparbeitrag, sondern sie sagen, die jetzige Covid-19-Krise habe unweigerlich Einfluss auf die Finanzierung des BIF, indem nämlich z. B. Mittel aus der LSVA und anderen Quellen des BIF mindestens in den nächsten drei Jahren bloss reduziert fliessen würden. Die Kommission hat sich dieser Argumentation nicht einfach verschlossen. Sie ist aber der Auffassung, dass die vorhin erwähnten Optionen in der Höhe von rund 300 Millionen Franken - baureife Projekte, die zusätzlich beschlossen werden könnten - gewissermassen die Reserve sind, die entweder benutzt wird oder nicht. Je nach Konjunkturentwicklung und eben je nach Entwicklung des BIF könnte man auf die eine oder andere Option verzichten. Deswegen erübrigt es sich aus Sicht der Mehrheit der Kommission, dieser Kürzung des Kredits gemäss Minderheit Giezendanner stattzugeben. Mit 18 zu 7 Stimmen wurde der Antrag in der Kommission abgelehnt.

Ich bitte Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen.