Lexipedia

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2020-09-21

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Volk und Stände haben am 9. Februar 2014 den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, den sogenannten Fabi-Beschluss, angenommen. Sie erinnern sich: Ein wichtiger Teil dieses Volksentscheides ist die Schaffung des BIF. Er stellt nämlich langfristig sicher, dass die finanziellen Mittel für die notwendigen Unterhaltsarbeiten, die Sicherstellung des Betriebes und die Sicherheit des Bahnnetzes vorhanden sind und zweckdienlich eingesetzt werden können. International gelten wir damit als grosses Vorbild mit einem starken öffentlichen Verkehr im ganzen Land, in allen Landesteilen und nicht nur zwischen den Städten. Damit wir auch in diesem Saal nicht der Versuchung erliegen, nur öffentlichkeitswirksam auszubauen, und dann bei Unterhalt und Betrieb plötzlich mit leeren Taschen dastehen, wurde die Priorität im Gesetz ganz klar festgehalten: Alles kommt aus einem Topf, aber die Entnahmen aus dem BIF müssen vorrangig den Bedarf für Betrieb und Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur sicherstellen. Für diese Entnahmen bewilligen wir, die Bundesversammlung, alle vier Jahre einen Zahlungsrahmen. Im Klartext heisst dies also: Unterhalt und Betrieb der bestehenden Infrastruktur haben Priorität vor dem Neubau.

Um diesen Zahlungsrahmen, also um die Sicherstellung von Betrieb und Unterhalt in den nächsten vier Jahren, geht es heute. Mit den beantragten 14,4 Milliarden Franken stellen wir den Bahnunternehmen die nötigen Mittel zur Verfügung, um zum Beispiel Brücken, Perrons oder Signalanlagen zu sanieren und die stark beanspruchte Substanz unseres dicht befahrenen Schienennetzes instand zu halten und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Die zusätzlichen 1,2 Milliarden gegenüber dem aktuellen Zahlungsrahmen sind sehr gut investiert. Sie dienen vor allem dazu, die immer noch bestehenden Lücken bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei den Bahnhöfen und Haltestellen zu eliminieren, um diese behindertengerecht und hindernisfrei anzupassen, also einen diskriminierungsfreien Zugang sicherzustellen. Die SP-Fraktion wird auch dem Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021 bis 2024 zustimmen, weil mit diesem Rahmenkredit die Förderung des Gütertransports auf der Schiene und damit auch die Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen gesteigert wird.

Nun komme ich noch zur Minderheit Giezendanner: Herr Giezendanner will mit seiner Minderheit den Zahlungsrahmen um 493 Millionen Franken kürzen, er sagt aber nicht, wo. Kurzfristig ist es deshalb sehr unrealistisch, einfach mit dem Rasenmäher über die ganze Summe zu fahren. Ehrlicher wäre es, zu sagen, welchem der 39 Unternehmungen, die eben eine Leistungsvereinbarung erhalten, was wo gekürzt werden soll. Tatsache ist nämlich, dass nebst den SBB insgesamt 38 konzessionierte Transportunternehmungen in der Schweiz Leistungsvereinbarungen und eben die nötigen Mittel erhalten, um den Substanzerhalt und die Sicherstellung des Betriebs gewährleisten zu können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Minderheit Giezendanner abzulehnen und Ihrer Kommission zu folgen.