Schaffner Barbara · Nationalrat · 2020-09-21
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-09-21
Wortprotokoll
Es geht bei diesem Geschäft um viel Geld, auch wenn wir den neuen Massstab anlegen, an den wir uns in der Corona-Zeit gewöhnen mussten. Der Zahlungsrahmen für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur, für Systemaufgaben sowie für die Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen ist aber davon unabhängig.
Die Schweiz verfügt über ein dichtes und attraktives Schienennetz, das in den letzten Jahren kräftig ausgebaut worden ist, zuletzt mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels. Aus allen Landesteilen gibt es Begehren, dass weitere Ausbauprojekte auf die Wunschliste gesetzt werden. Als Vertreterin aus dem Kanton Zürich möchte ich vor allem ein viertes Gleis am Bahnhof Stadelhofen, den Brüttener Tunnel oder auch den Zimmerbergtunnel erwähnen.
Dass solche Grossprojekte nicht ohne die nötigen finanziellen Mittel realisiert werden können, leuchtet wohl allen ein. Gerne geht aber vergessen, dass Infrastrukturanlagen nach ihrer Erstellung einen permanenten Unterhalt brauchen und regelmässig erneuert werden müssen. Nach einem starken - um nicht zu sagen: zu starken - Fokus auf den Ausbau in der Vergangenheit schlägt das Pendel wieder zurück. Mit dem BIF-Gesetz und den Leistungsvereinbarungen zum Zahlungsrahmen wurde und wird der Unterhalt wieder mehr ins Zentrum gestellt. Das ist gut so. Die Häufung von Pannen und Verkehrsunterbrüchen muss unterbunden werden.
Die Infrastrukturbetreiber haben uns in der Kommission aufgezeigt, dass sie daran arbeiten und wie der Anlagenzustand in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden konnte. Nachholbedarf ist aber immer noch vorhanden. Die Qualität der Infrastruktur ist eine zwingend notwendige Grundlage für die Zuverlässigkeit des Schienenverkehrs, insbesondere bei einem dicht befahrenen und stark belasteten Netz, wie wir es in der Schweiz haben.
Der Zahlungsrahmen 2021-2024 soll im Vergleich zur Vorperiode erhöht werden. Das gefällt nicht allen, weshalb auch ein Minderheitsantrag vorliegt. Der erhöhte Mittelbedarf lässt sich auf drei Faktoren zurückführen: erstens darauf, dass mehr Infrastruktur mehr Unterhalt braucht, zweitens auf den erwähnten Nachholbedarf bei der Modernisierung der Infrastruktur und drittens - und da sind wir als Parlament nicht unschuldig - auf die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben, namentlich des Behindertengleichstellungsgesetzes, sowie von Sicherheits-, Lärmschutz- und Umweltauflagen.
Die grünliberale Fraktion anerkennt diese Gründe und wird der beantragten Erhöhung des Zahlungsrahmens zustimmen, das heisst den Minderheitsantrag Giezendanner ablehnen. Wenn die Defizite beim Substanzunterhalt in dieser Periode wie geplant ausgeglichen werden, erwarten wir aber, dass sich die Erhöhung in den nächsten Perioden auf einem tieferen Niveau einpendelt, einem Niveau, das in direktem Verhältnis zum Zubau an Infrastruktur steht. [PAGE 1696]
Abgesehen vom Unterhalt, für den der grösste Brocken vorgesehen ist, sprechen wir heute auch Geld für Systemaufgaben und Anlagen für den Güterumschlag. Die grünliberale Fraktion freut sich, dass diese Aufgaben offenbar unbestritten sind und damit insbesondere die Verlagerungspolitik breit abgestützt ist.