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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-09-19

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte Absatz 1 Litera i ersatzlos streichen, also sowohl die Fassung des Nationalrates als auch die Fassung der Minderheit.

Die Minderheit beantragt gegenüber der Fassung des Nationalrates eine Präzisierung. Es handelt sich um eine Präzisierung, welche gegenüber der Fassung des Nationalrates viel Geld in der Bundeskasse behält. In der Fassung des Nationalrates wird mit Ausfällen von rund 157 Millionen Franken gerechnet - der Kommissionspräsident hat es soeben erwähnt. Der Minderheitsantrag würde demgegenüber die allfälligen Ausfälle auf 25 bis 30 Millionen Franken beschränken, wobei erst noch anzunehmen ist, dass wir dieses Geld auch ohne Einfügung der von der Minderheit vorgeschlagenen Lösung verlieren würden. Es ist nämlich fraglich, ob die infrage stehenden ausländischen Unternehmen ihre Geschäfte mit schweizerischen Aktien ohne diese Lösung noch weiterhin über schweizerische Effektenhändler abwickeln würden. Im Nationalrat jedenfalls wurde befürchtet, ausländische Corporates würden ihre Aufträge zum Kauf und Verkauf von schweizerischen Aktien nicht mehr schweizerischen Banken erteilen. Deshalb wurde in Artikel 17a Absatz 1 die vorliegende Litera i eingefügt.

Die im Nationalrat geäusserte Befürchtung wird von der Arbeitsgruppe "Pretime" geteilt. Diese Arbeitsgruppe wurde im Juni 2001 unter der Leitung von Herrn Conrad Stockar gebildet und hat den Auftrag, die Entwicklung der Stempelabgaben permanent zu beobachten und periodisch Bericht zu erstatten. Mit Bezug auf die vom Nationalrat gefundene Formulierung tut sich die Arbeitsgruppe trotz der grundsätzlichen Teilung der Befürchtung aber schwer, weil die vom Nationalrat gewählte Definition "Firmenkunden" aus der Sicht der Arbeitsgruppe nicht befriedigen kann. Ziel der Regelung muss es sein, die kostenbewussten und über bedeutende Portefeuilles verfügenden ausländischen Unternehmen von der Umsatzabgabe zu befreien, um wenigstens die Geschäfte in der Schweiz behalten zu können. Unter den Begriff "Firmenkunden" würden aber auch Unternehmen fallen, welche nicht die Charakteristiken von institutionellen Anlegern aufweisen. Zudem ist der Begriff nach Ansicht der Arbeitsgruppe nicht vollzugstauglich, weil mit schwierigen Abgrenzungsproblemen zu rechnen wäre und Missbräuche nicht auszuschliessen wären.

Deshalb hat die Arbeitsgruppe "Pretime" zur Lösung des Problems die Formulierung vorgeschlagen, welche die Minderheit in ihrem Antrag übernommen hat. Die Anknüpfung an die Börsenkotierung ist aus der Sicht der Arbeitsgruppe ein praktikabler Ansatz. Sollten Sie diesem Antrag folgen, müsste man konsequenterweise Artikel 17a Absatz 1 Buchstabe f streichen - das ist irgendwie untergegangen. Die grösseren ausländischen Lebensversicherungen sind durchwegs an einer anerkannten Börse kotiert und würden bei einer Annahme des Minderheitsantrages ebenfalls zu den befreiten Corporates nach Buchstabe i gehören. Eine spezielle und namentliche Erwähnung im Gesetz würde sich deshalb nicht mehr aufdrängen.

Es ist noch speziell zu erwähnen, dass die Entlastung für die börsenkotierten ausländischen Gesellschaften und ebenso für ihre konsolidierten Konzerngesellschaften gilt. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass grosse Gesellschaften die Verwaltung ihrer Wertschriften-Portefeuilles häufig in Tochtergesellschaften ausgliedern.

Als Fazit möchte ich Sie bitten, der Minderheit zu folgen. Ich darf darauf hinweisen, dass der Bundesrat dieser Minderheit in der Kommission sehr wohlwollend begegnet ist. Der Grund liegt wohl darin, dass damit kaum Ausfälle für die Bundeskasse verursacht werden, weil die infrage stehenden Geschäfte ohne diese Regelung in höchstem Masse abwanderungsgefährdet wären. Wir eröffnen mit der Annahme des Minderheitsantrages aber die Möglichkeit, dass die ausländischen Corporates wieder vermehrt von der Schweiz aus betreut werden könnten, was auf einem anderen Weg positive Auswirkungen auf die Fiskaleinnahmen hätte.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.