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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-09-19

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-09-19

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat mit der Formulierung "Firmenkunden mit Domizil im Ausland" über das Ziel hinausgeschossen, obwohl das Problem - wie es auch Frau Spoerry geschildert hat - an sich besteht. Bei der Formel des Nationalrates würde die Befreiung auch auf Unternehmen ausgedehnt, die keine bedeutenden Wertschriften-Portefeuilles besitzen und nicht zu den institutionellen Anlegern gehören. Es würden auch Firmen privilegiert, die keine aktive Geschäftstätigkeit mehr ausüben. Bei Personenunternehmen würde sich das Problem der Abgrenzung zwischen Privat- und Firmenkunden ergeben. Es wäre also eine - ich würde fast sagen - nach oben oder hier nach unten offene Richterskala. Wir sind zum Schluss gekommen, dass das etwa 160 Millionen Franken ausmachen würde.

Zum Minderheitsantrag: Dieser geht auf eine Formel zurück, die von der Arbeitsgruppe "Pretime" entwickelt worden ist. Hier gibt es natürlich ein echtes Problem: Es gibt grosse ausländische Corporates, börsenkotierte Firmen, die in der Schweiz Vermögen haben und natürlich den Stempel bezahlen, während sie ihn im Ausland eben nicht bezahlen. Hier ist die Abwanderung natürlich sehr leicht: Sie müssen die Geschäfte einfach einer Tochterfirma der gleichen Bank in London oder anderswo geben. Deshalb habe ich auch die Befürchtung, dass dieser Ausfall von 20 oder 30 Millionen Franken hier eigentlich fiktiv ist, weil dieses Geld ohnehin abfliessen wird. Deshalb habe ich Verständnis dafür, dass man hier eine Formel sucht - wenn auch à contrecoeur -, aber das sind die Realitäten, deshalb haben wir die Reform gemacht.

Jetzt stellt sich die Frage, ob die Formel der Arbeitsgruppe "Pretime" die richtige ist. "Pretime" war damals der Meinung, man könne damit eine genügende Abgrenzung vornehmen. Sollten Sie aber diesem Antrag der Minderheit zustimmen, dann würde ich die Verwaltung beauftragen, die Formulierungen im Hinblick auf die Differenzbereinigung noch einmal anzuschauen und noch einmal zu überprüfen. Also ich würde hier wahrscheinlich doch eher dem Antrag der Minderheit zustimmen, dies ganz einfach deshalb, weil das Geld nach meiner Meinung sowieso "verschwindet", aber damit auch die Vermögensverwaltung - das ist eine sehr resignierende Aufforderung.

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